…eines Kfz im Inland begründen aber keine inländische Zulassungspflicht. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen ist, richtet sich nämlich danach, ob es über einen dauernden Standort im Inland oder im Ausland verfügt. Bei der Bestimmung des…
…Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes KFZ im Inland ohne inländische Zulassung verwendet werden dürfe, komme es ausschließlich darauf an, wo das Fahrzeug seinen Standort habe. Entsprechend der Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG sei dafür entscheidend, wer das Fahrzeug im Inland verwende. Sei…
…konkreten Angaben zu einem dauernden Standort des KFZ im Ausland gemacht habe, sei der im § 82 Abs. 8 KFG 1967 angeordnete Gegenbeweis für das Vorliegen eines solchen nicht gelungen. Daher habe ab dem Einbringungsmonat die NoVA-Pflicht und daran anknüpfend die KFZ-Steuerpflicht bestanden. Vorlageanträge…
…als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Laut § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet…
…gemeinsam mit seinem Kind und der Kindesmutter im Inland. Somit kommt die Standortvermutung gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 zur Anwendung. Wenn der Beschwerdeführer in der Beschwerde vom 23.12.2019 erstmals vorbringt, dass sich der dauernde Standort des betreffenden Kfz im Ausland befinden würde…
…aber gegen den Bf. Halter des KFZ sei der deutsche Arbeitgeber. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen sei, richte sich danach, ob es über einen dauernden Standort im Inland oder Ausland verfüge. Beim gegenständlichen Fahrzeug handle…
…und Beweisvorsorgeverpflichtung die erforderlichen Beweismittel beizuschaffen. Im konkreten Fall ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass das betreffende Kfz einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zuzuordnen ist. Es wurden durch den Beschwerdeführer keine Adressangaben in Bezug auf einen bestimmten Standort im Ausland, in diesem Fall Slowakei oder…
…Benützung des betreffenden Kfz geregelt ist. Aus der vom Beschwerdeführer vorgelegten Bilanz der AG aus 2012 geht hervor, dass sich das betreffende Kfz im Betriebsvermögen der AG befindet. Weiters legte der Beschwerdeführer Servicerechnungen vor, die belegen, dass das betreffende Kfz ausschließlich in der Ausland serviciert…
…dauernden Standort im Inland nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen. Dieses wird dann von § 82 Abs 8 KFG vermutet (UFS RV/0077-I/04). Von der Bf wird allerdings nicht einmal behauptet, dass der dauernde Standort ggstdl Kfz im Ausland liegt. Ganz im Gegenteil…
…die Verwendung des KFZ im Inland gelte, wenn dieses nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen gewesen wäre, der Normverbrauchsabgabe. Demnach werde der steuerliche Tatbestand dann verwirklicht, wenn eine inländische Zulassung nicht erfolgt sei, obwohl sie hätte nach dem Kraftfahrgesetz erfolgen müssen. Als dauernder Standort eines KFZ gelte…
…Verwendung des Fahrzeuges notwendig, aus denen sich hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Fahrzeug bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss (vgl. VwGH 23.10.2001, 2001/11/0288). Dabei trifft den Verwender, der einen dauernden Standort im Ausland…
…Standort im Inland hat bzw wann es eingebracht wurde. Anschließend wird zu klären sein, ab wann das Kfz länger als einen Monat ununterbrochen im Inland verwendet wurde. Mit Erkenntnis vom 21.11.2012, 2010/16/0254, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass sich der Zeitpunkt des…
…Gesellschaft, nachgewiesen. Die Verwendung des Kfz sowohl durch den Bf als auch durch seine damalige Ehegattin bis Jänner 2010 ist unbestritten und wird auch vom Bf so vorgebracht. Ob das Kfz in diesem Zeitraum den dauernden Standort im Inland oder im Ausland (Frankreich) hatte, konnte…
…sich der dauernde Standort des Kfz im Ausland befinde, nicht erbracht worden sei (ein im Zuge des Vorhalteverfahrens abverlangtes Fahrtenbuch sei nicht vorgelegt worden), sei die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zu Recht erfolgt; da der Bf. das Datum der erstmaligen Einbringung des Kfz nach Österreich nicht…
…der vorgelegten Beweise in freier Beweiswürdigung zu der Überzeugung kommen können, dass die Vermutung des dauernden Standortes im Inland widerlegt ist. Dieser Nachweispflicht wird jedoch durch die bloße Behauptung, das gegenständliche Kfz, werde regelmäßig oder überwiegend im Ausland verwendet, nicht Genüge getan. Mag die Bf.…
…km im beschwerdegegenständlichen Zeitraum zurückgelegt minus der im Urlaub im Ausland zurückgelegten 6.467 km) einen in Österreich zurückgelegten Anteil von knapp unter 20% bedeutet. ( Die anlässlich der Urlaube in Montenegro und Spanien zurückgelegten km wurden nicht berücksichtigt, da als dauernder Standort des KFZ nur…
…Beweisvorsorgeverpflichtung die erforderlichen Beweismittel beizuschaffen. Im vorliegenden Fall ergeben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass das Kfz einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zuzuordnen ist. Es wurden durch den Beschwerdeführer auch keine genauen Adressangaben in Bezug auf einen bestimmten Standort im Ausland, in diesem Fall Bratislava…
…Vom Beschwerdeführer seien folgende Auslandsfahrten belegt worden: 17./18.08.2010 Kauf des Kfz 3.6.2011 Reparatur Rechnung Firma 10.11.2011 Verwaltungsübertretung1 1.3.2012 Verwaltungsübertretung2 30.3.2012 Verwaltungsübertretung3 Im Hinblick auf die vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung der Distanz Ort2(Ö…
…1 Monat dauernde ununterbrochene Verwendung im Inland nicht festgestellt werden konnte, kommt die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs 8 KFG 1967 nicht zum Tragen. Der dauernde Standort des Fahrzeuges liegt daher im Ausland. Eine Pflicht zur Zulassung des Kfz im Inland und daran anknüpfend eine…
…bei gegebenen Voraussetzungen für den vermuteten dauernden Standort im Inland nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen. Dieses wird dann von § 82 Abs 8 KFG vermutet (UFS RV/0077-I/04). Der Nachweis des dauernden Standortes des Kfz im Ausland ist der Bf nicht gelungen…