16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
e) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich…
"Survival, Bushcraft, Outdoor, Abenteuer - das sind die Themen, mit denen sich das Survival Magazin beschäftigt. Das Überleben in der Natur, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Menschen stellen - freiwillig. Als Kontrastprogramm zum Alltag fliehen sie für begrenzte Zeit aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch MAG. DREXLER & PARTNER Wirtschafts- und Steuerberatung Gesellschaft m.b.H., Am Platzl 7, 7423 Pinkafeld, über die Beschwerde vom 04.09.2013 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, vormals ***7*** ***8***, ***9***, vom 20. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N.U.., in der Beschwerdesache A, über die Beschwerde vom 23.12.2005 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA B, betreffend Einkommensteuer 2222 (ArbeitnehmerInnenveranlagung) zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 8/16/17, vom 8…
Mangels Kenntnis eines allfälligen durch das Gericht angenommenen Fehlbetrages, ist es nicht möglich, zu entscheiden, ob eingeräumte Wahlrechte anders als in den Steuererklärungen vom 26. Dezember 2018 auszuüben sind. Daher kann derzeit kein Alternativvorschlag erstattet werden. Gericht (TS11/027): Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
Nach interner Festlegung, welches Kfz die Bf benötige, seien der Kontakt mit einem Kfz-Händler hergestellt und die Konditionen für die Anschaffung vereinbart worden. Zur Finanzierung sei auf die Dienste eines Leasingunternehmens zurückgegriffen worden. Die Höhe der von der Leasinggesellschaft bereitzustellenden finanziellen Mittel sei von…
Da aus dieser zeitlich beschränkten Vermietungstätigkeit (01/2007 bis 11/2007) nur Werbungskostenüberschüsse erzielt worden sind, wäre jedenfalls – wie vom Finanzamt vorgenommen – zu prüfen, ob es sich dabei um eine Einkunftsquelle bzw. unternehmerische Tätigkeit oder um Liebhaber im steuerrechtlichen Sinn handelt. 28) Diese Prüfung ist…
das gesamte Verhalten der GesGf. und der Bf. sowie die Äußerungen der steuerlichen Vertreterin im Rahmen der AP den nun in der Beschwerde vorgebrachten Argumenten sowie den - erst nachträglich angefertigten - Darlehensverträgen diametral entgegen. Während die Bf. keinerlei für die Gewährung von Darlehen in dieser Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 in der Beschwerdesache ***Bf1***, Adr. Bf., vertreten durch Mirus Steuerberatungs GmbH, Platz am Graben 3, 9300 St.Veit/Glan, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 2. Dezember 2011, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im den angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten…
…Unternehmensbilanz - Steuerbilanz 3.15 Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters). Für die Jahre 2012 bis 2017 wurden folgende Kosten (in Euro) für den Verlassenschaftskurator geltend gemacht: | Jahr | Kosten Verlassenschafts-kurator gesamt (in Euro) | Kosten Verlassenschafts-kurator KG (in Euro) | Kosten Exekution (in Euro) |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 22.11.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 12.11.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zur Steuernummer…
Diese Sichtschutzfolien dienen dazu fremden Personen einen freien Blick auf den Bildschirm eines elektronischen Gerätes zu verwehren. Der Beschwerdeführer konnte im Verfahren jedoch nicht darlegen, inwieweit er im Rahmen seiner nichtselbständigen oder auch seiner selbständigen Tätigkeit als Arzt seinen Bildschirm vor unbefugten Blicken schützen müsse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** (nunmehr Sache der in das Verfahren eingetretenen Erbin ***E*** nach dem am ***Datum*** verstorbenen ***V***, vertreten durch ***str.V.***) über die Beschwerden jeweils vom 11…