Auch hier gebe es keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gleicher Tatbestände: der Besteuerung von "Zufallsgewinnen" von Energieerzeugern. Auch hier könne die EU-Notfallmaßnahmen-VO nicht als Rechtfertigung dienen, da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Dipl. Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 19. 3. 2015 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr Finanzamt Österreich, 1030 Wien, Marxergasse 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 5.3.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 4.2.2013, betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen die Bescheide des Finanzamtes 4/5/10, St.Nr., vom 03.12.2007, betreffend Einkommensteuer 2006 und Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Einkommensteuer 2006 beschlossen: Der angefochtene Bescheid betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R4*** und ***R3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Albert Ferk, Hans-Sachs-Gasse 14 Tür 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16…
Zu den Worten „weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." wies der Bf. auf die Unterschiedlichkeit der Werbung und journalistischer Recherche hin und bestritt die…
Am selben Tag richtete Herr Z.Z. für sich und die Rechtsnachfolger, an C.C. das folgende notarielle Abtretungsanbot, Notar-Geschäftszahl 2592: "Mit Annahme dieses Anbots tritt Herr Z.Z. den Vertragsgegenstand an Herrn C. ab und übernimmt Herr C. den Vertragsgegenstand in sein Alleineigentum…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
…umfassend dargelegt. Damals sei der Bf. mündlich mehrmals versichert worden, dass betreffend die Immobilienertragsteuer vom Notariat eine Meldung im Wege des Selbstberechnungsverfahrens gemacht werde. Auch sei damals davon gesprochen worden, dass aufgrund der besonderen Situation "Hauptwohnsitzbefreiung" keine Immobilienertragsteuer anfallen werde. Deswegen sei die Bf. auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. März 2018,betreffend Glücksspielabgabe 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…dass die rechtliche Vertretung, die die Selbstberechnung durchgeführt und abgeführt hat, immer nur Bevollmächtigter und nicht Abgabepflichtiger im grunderwerbsteuerlichen Selbstberechnungsverfahren ist. Die Selbstberechnung wie auch eine Entrichtung durch den Parteienvertreter ist immer dem Abgabenschuldner zuzurechnen (vgl UFS vom 12.10.2011, RV/2843-W/07…
…gestanden. Die steuerliche Vertretung, die die Selbstberechnung durchgeführt und abgeführt hat ist immer nur Bevollmächtigter nicht Abgabepflichtiger im grunderwerbsteuerlichen Selbstberechnungsverfahren. D ie Selbstberechnung wie auch eine Entrichtung durch den Parteienvertreter ist immer der Abgabenschuldnerin zuzurechnen (vgl auch UFS vom 12.10.2011, RV/2843-W…
…zur Bevollmächtigung eines nach dem § 11 GrEStG befugten Parteienvertreters (das sind keinesfalls alle Rechtsanwälte, sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und denen die Befugnis zur Selbstberechnung nicht entzogen worden ist), ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Denn die Bestimmung des § 10 (1) GrEStG ist…
…BMF 2.3.1, letzter Absatz). Zur Selbstberechnung befugt sind aber nicht alle rechtskundigen Parteienvertreter (Rechtsanwälte/Notare), sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und von der Befugnis zur Selbstberechnung nicht ausgeschlossen sind (§ 11(2) GrEStG). Die vom FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und…
…BMF 2.3.1, letzter Absatz). Zur Selbstberechnung befugt sind aber nicht alle rechtskundigen Parteienvertreter (Rechtsanwälte/Notare), sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und von der Befugnis zur Selbstberechnung nicht ausgeschlossen sind (§ 11(2) GrEStG). Die vom FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und…
…BMF 2.3.1, letzter Absatz). Zur Selbstberechnung befugt sind aber nicht alle rechtskundigen Parteienvertreter (Rechtsanwälte/Notare), sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und von der Befugnis zur Selbstberechnung nicht ausgeschlossen sind (§ 11(2) GrEStG). Die vom FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und…
…BMF 2.3.1, letzter Absatz). Zur Selbstberechnung befugt sind aber nicht alle rechtskundigen Parteienvertreter (Rechtsanwälte/Notare), sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und von der Befugnis zur Selbstberechnung nicht ausgeschlossen sind (§ 11(2) GrEStG). Die vom FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und…
…Abs.2 in § 110 ASVG vorgenommene Einschränkung obsolet. Dazu kommt, dass der Text des Liegenschaftskaufvertrages, in welchen die Abgabenbehörde im Selbstberechnungsverfahren Einsicht haben musste, in § 4 und § 13 widersprüchliche Angaben hinsichtlich des Vorliegens der aufgezeigten Steuerbefreiung enthält. Aus den aufgezeigten Gründen, ist daher der von…
…und Vorlage der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter im Sinne des § 11 GrEStG 1987 (das seien nicht alle Rechtsanwälte und Notare, sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und von der Selbstberechnung nicht ausgeschlossen seien) nach § 10 Abs. 2 GrEStG 1987, bei der ausdrücklich „abweichend vom Abs…
…und Vorlage der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter im Sinne des § 11 GrEStG 1987 (das seien nicht alle Rechtsanwälte und Notare, sondern nur jene, die am Selbstberechnungsverfahren teilnehmen und von der Selbstberechnung nicht ausgeschlossen seien) nach § 10 Abs. 2 GrEStG 1987, bei der ausdrücklich „abweichend vom Abs…