IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter für Verein, Adresse, über die Beschwerde vom 15.3.2010, gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Neunkirchen Wr. Neustadt vom 25.2.2010, betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf., ort, ort2, vertreten durch stv gegen die Bescheide des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf , betreffend Umsatzsteuer 2009 bis 20012, ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN NN, Adresse, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.05.2017, betreffend Einkommensteuer…
…für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. Im gegenständlichen Fall sei der im Dienstvertrag angeführten Tätigkeitsbeschreibung nicht zu entnehmen, dass eine reine Arbeitskräfteüberlassung…
…Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. In Besteuerungsfällen mit einem ausländischen Beschäftiger ("Outbound-Fälle") sind die auf die Auslandsentsendung des Dienstnehmers entfallenden Einkünfte bei Anwendung von Abkommen, die dem Befreiungssystem folgen…
…275/11, GfBk, spielt die Einhaltung derartiger Bestimmungen bei der mehrwertsteuerlichen Beurteilung einer Leistung keine Rolle.) (16) SC fakturierte die Lizenzeinräumung und die weiteren Service- und Schulungsleistungen als eine im Bestimmungsland Österreich steuerbare und steuerpflichtige Leistung gemäß Art. 196 Rl 2006/112/EG und § 19…
…Bf Beratungsleistungen für Versicherungen und Finanzplanungen, bei denen er auch Produkte von fünf Großbanken und primär von der Generali Versicherung vermittle. Der Bf erbringe als gewerblicher Unternehmensberater und zertifizierter Fachtrainer diverse Schulungsleistungen am BFI oder gelegentlich bei Kunden des BFI. Im Jahr 2010 habe er…
…Gesetzen und dergleichen muss eindeutig davon ausgegangen werden, dass diese lehrenden Tätigkeiten weitaus im Vordergrund standen und eventuell fallweise andere Tätigkeiten als bloße Nebenleistungen bzw. als mit den Schulungsleistungen eng verbundene Dienstleistungen anzusehen sind. Trotz diverser vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere auch hinsichtlich der Qualität der zu…
Nach interner Festlegung, welches Kfz die Bf benötige, seien der Kontakt mit einem Kfz-Händler hergestellt und die Konditionen für die Anschaffung vereinbart worden. Zur Finanzierung sei auf die Dienste eines Leasingunternehmens zurückgegriffen worden. Die Höhe der von der Leasinggesellschaft bereitzustellenden finanziellen Mittel sei von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache der Berufungswerberin B, über die Berufung vom 9. Juni 2011 in der Fassung des Vorlageantrages vom 22. September 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA ****** vom 6. Juni 2011, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 29. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 21.09.2011 in der Fassung der Niederschrift vom 17. Juli 2018 und der Schriftsätze vom 04. Juli 2018 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Peter Neumann und Leopold Pichlbauer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Alfred Holzinger Steuerberater GmbH, Am Rauschberg 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch StB über die Beschwerde vom 8. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. September 2018 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2017 Steuernummer…
Im Falle der Unterrichtsleistungen vertrete sie die Ansicht, dass die "zugekauften Leistungen" nichts daran ändern, dass sie - soweit sie die Unterrichtsleistungen betreffen - "Eigenleistungen" und keine Besorgungsleistungen seien, während sie im Falle von Reiseleistungen, die von den im Werkvertrag tätigen Unternehmern erbrachten Betreuungsleistungen - die im Übrigen…
Laut Darstellung der Bf. war Inhalt der Beratung für Online-Marketing-Zwecke eine individuelle strategische Beratung zu Online-Marketing, die Zielgruppenansprache, die Angebotsentwicklung und die digitale Positionierung. Hinsichtlich des Teilnehmerkreises dieser Beratung wurde von der Bf. angegeben, dass es sich um eine Einzelberatung handeln würde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 02.04.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 05.03.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Die…