Damit ist in objektiver Hinsicht ein vorschriftswidriges Verbringen der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft erfolgt, wobei es sich entgegen der Meinung des Beschuldigten nicht mehr nur um einen Versuch handeln kann, da er den Amtsplatz, die Zollstelle Höchst - ohne anzuhalten - passierte, somit der Schmuggel…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
Abs. 3: Wird jemand, der bereits wegen eines Finanzvergehens bestraft worden ist, wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Vn.Nn. in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, Str.Nr., PLZ Ort, vertreten durch Mag. U.Nn., Rechtsanwalt, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Prochaska Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Kärntner Ring 14/2, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2022 gegen den Sicherstellungsauftrag des Zollamtes Österreich als…
Zur Berechtigung, drittländische Fahrzeuge (Nichtunionswaren) abgabenfrei in der Union zu nützen: Im EU-Zollrecht ist die vorübergehende Verwendung von in Drittstaaten zugelassenen Fahrzeugen durch Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der EU stark eingeschränkt. Grundsätzlich dürfen Drittlands-Firmenfahrzeuge (damit Nichtunionswaren) nicht frei von Abgaben im…
Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den…
Die Abgabenverkürzung ist dann bewirkt, wenn Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht oder nur verkürzt abgeführt bzw. entrichtet werden. Zum subjektiven Tatbestand: Die Wissentlichkeit des Täters muss sich nur auf das Bewirken der Verkürzung richten, nicht aber auf die…
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §§ 32 bis 35…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Finanzstrafsache gegen A., geb. am Datum, Unternehmer, wohnhaft in Adresse, vertreten durch RA., wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
Wie oben dargestellt, hat der Beschuldigte detaillierte und schlüssige Angaben zur Anbahnung der Zigarettenkäufe, zu den Mengen und zu den näheren Umständen bei den einzelnen Fahrten nach Samnaun gemacht. So ist er nach seinen Angaben 2012 bei der Urlaubsrückreise von Italien nach Samnaun gefahren, 2013…
Unter Berücksichtigung der nunmehr festgestellten Strafzumessungsgründe war die Geldstrafe von € 1.000,00 festzusetzen. Für eine weitere Verringerung der Geldstrafe war aus general- und auch spezialpräventiven Gründen kein Raum Bei den gleichen Strafbemessungsgründen war die Ersatzfreiheitsstrafe des Beschuldigten mit fünf Tagen neu zu bemessen…
Andererseits ist der Beschuldigte nach seinem Wesen - so der Eindruck des Finanzstrafsenates - offensichtlich eine sehr phantasiebegabte Künstlernatur, welcher - das Wesen der Steuerbürokratie studierend - sich mit den ihn betreffenden Steuergesetzen vertraut zu machen trachtete. Dies, verbunden mit den Einflüsterungen eines offensichtlich böswilligen Ratgebers, welche steuerschonenden Konstellationen…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
Das Verschulden ist jedoch geringer, wenn lediglich eine bestanden habende Bewilligung nicht fristgerecht verlängert wird, als wenn gleich gar keine Bewilligung beantragt wird. Das Verschulden ist auch als geringer anzusehen, wenn, wie in der Verantwortung des Bf. dargelegt, mehrere Personen in eine Aufgabenwahrnehmung eingebunden sind…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerden 1. vom 3. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 2. vom 23…
8. Anstelle von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG machten sich derartige Personen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, Wohnadresse, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl…
Als Ursache wurden finanzielle Schwierigkeiten genannt, die dazu geführt haben, dass der Steuerberater mangels Bezahlung seine Tätigkeit nicht wunschgemäß ausgeübt bzw. eingestellt hat. Das stellt lediglich ein Tatsachengeständnis dar, kann den Beschuldigten aber nicht von seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen entbinden. Er wusste bereits Monate vor Eintritt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1080-3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Dr Wolfgang Pagitsch, den Richter Mag Albert Salzmann und den fachkundigen Laienrichtern Mag Gottfried Warter und Dr Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr Andreas Jakob Ceconi…