…Höhe sie darüber hinaus Schulden der Erblasserin (zB bei Schlagendwerden der genannten Realschulden oder der in der Beschwerde eingewendeten Verbindlichkeiten gegenüber Herrn P-5) getilgt habe. ---//--- In Beantwortung des Vorhaltes wandte die Bf. mit Schreiben vom 14.11.2019 ein, dass der Vorhalt nicht korrekt…
…RS verstorben. Sie war Eigentümerin der Liegenschaft EZ (bestehend aus den Grundstücken 1 Wald, 2 samt dem Gebäude H und 3). Das Grundstück 3 wurde im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens am 22. November 2010 zur Abdeckung von Schulden der Erblasserin durch den Nachlass verkauft. Sodann wurde…
…Report, =Buchbericht) für den Nachlass der IT vom 26. September 2008 (in englischer Sprache) nachgereicht. Daraus ergeben sich von März 2004 bis März 2009 die folgenden Wertansätze in kanadischen Dollar, =CAD: Die Liegenschaft der Erblasserin wurde im Dezember 2005 um 728.000 CAD verkauft. Die…
…nur noch teilweise als Sonderausgaben verwerten konnte. Einen Teil der zur Gärtnerei gehörenden Liegenschaften veräußerte Frau Mutter mit Kaufvertrag vom 30.03.2010 zur Abdeckung offener Schulden an die C-Bank. Mit Schenkungsvertrag vom 30.03.2012 schenkte Frau Mutter sodann - unter Vorbehaltung des lebenslänglichen…
…einem Viertel erfolgte. Die mit Schenkungsvertrag auf dem Todesfall übertragenen Grundstücke sowie die nach dem Wohnungseigentumsgesetz dem Witwer angefallene Wohnung sind auszuscheiden. Jedoch wurden mit dem Testament der Erblasserin zahlreiche Grundstücke an bestimmte Personen legiert. Auch wenn die letztwillige Verfügung keine Erbseinsetzung enthält, so wurde…
…bereits die diversen Bankguthaben der Erblasserin dem Gericht bekannt gegeben, die Wohnungseinrichtung war geschätzt worden, der Gerichtskommissär hatte die Schulden erhoben, das Inventar war vorbereitet, aber infolge Problemen mit den Nacherben nach dem vorverstorbenen Ehegatten der Erblasserin konnte es – so stellte es der Gerichtskommissär dar …
…32, Stand: 1.2.2025). Gemäß § 234 Abs. 1 ABGB schuldet "das Kind seinen Eltern…unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse den Unterhalt, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten, und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat". Gemäß…
…der Annahme ausgeht, dass durch die Uebernahme der Liegenschaft die gesamte von den Beschwerdeführern mit 12.126 S bezifferte Forderung abgegolten sein sollte. Um den Umfang der eingetretenen Schuldtilgung festzuhalten, hätte nun allerdings das Abhandlungsgericht aussprechen sollen, welche Schuld der Erblasserin durch die Überlassung der…
…abzudecken. Insoweit sei ein Ersatzanspruch der Verlassenschaft gegen den Brudes des Bf. und den Bf. entstanden. Diesbezüglich sei von den erblasserischen Söhnen angegeben worden, dass die Kredite b) und c) zwar von ihnen aufgenommen, jedoch zur Abdeckung von privaten Schulden des Erblassers bei der H…
…der beim Erblasser vorgelegen ist. Voraussetzung für den Übergang der Unterhaltspflicht auf den Erben gemäß § 78 EheG ist das Vorhandensein eines zur Deckung ausreichenden Reinnachlasses; ob eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben worden ist, ist dabei ohne Belang. Der Erbe schuldet der geschiedenen Ehegattin des…
…Rechtsprechung können Pflichtteilsansprüche der Noterben durch Errichtung einer Privatstiftung weder gekürzt noch umgangen werden. Den Töchtern steht daher nicht nur ein Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass zu (je 1/6), sondern auch ein Schenkungspflichtteil (ebenso je 1/6) von jeder anrechnungspflichtigen Schenkung des Erblassers unter Lebenden…
…die Übernahme der erblasserischen Schulden durch die Berufungswerberin vorlägen, sondern einzig ein Übernahmspreis von 60.000 € vereinbart sei, festzustellen, dass dies nicht zutrifft. Nach dem Abhandlungsprotokoll vom 15.6.2012, womit die Abhandlung und Erklärungen vor dem Notar als Gerichtskommissär unter Teilnahme der Berufungswerberin…
…massiven Schulden derart reduziert werden, dass es der Kindesmutter und Lebensgefährtin möglich sein wird, diese realistischerweise auch tragen zu können. Insbesondere teilte der Gerichtskommissär mit Schreiben vom 05.02.2014 mit, dass ihm die Y Bank eine Löschungserklärung für das Pfandrecht ob der erblasserischen Liegenschaft…
…Vorschreibung der Gebühr darauf, dass der öffentliche Rettungsdienst am 11.3.2016 von der Erblasserin für den Einsatz in Adr, in Anspruch genommen worden sei. Aus den in der Begründung angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergebe sich die Haftung des Gebührenschuldners für die erwachsenen Einsatzgebühren. In der…
…Todes des Erblassers als zugekommen. Für die steuerliche Behandlung kommt es nicht auf die Einantwortung und die nachfolgenden für die Erwerbung des Eigentumsrechtes erforderlichen Rechtsakte an. Gehören zum Nachlass Liegenschaftsanteile, ist die im § 8 Abs. 5 ErbStG normierte Mindeststeuer unter allen Umständen einzuheben. Der gegenständliche…
…vom Erblasser bzw. von der Erblasserin selbst zu tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen (vgl. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009), der Besteller der Leistung…
…nochmals festgehalten, der Bw erhalte aus dem Sparvermögen des Verstorbenen einen "Geldbetrag" von S 200.000 = € 14.534,57; die Erbin werde dieses "Geldlegat" dem Bw aus dem vorhandenen Bankvermögen zukommen lassen, womit wiederum nur dem Willen des Erblassers entsprochen wurde, dass die…
…nochmals festgehalten, der Bw erhalte aus dem Sparvermögen des Verstorbenen einen "Geldbetrag" von S 200.000 = € 14.534,57; die Erbin werde dieses "Geldlegat" dem Bw aus dem vorhandenen Bankvermögen zukommen lassen, womit wiederum nur dem Willen des Erblassers entsprochen wurde, dass die…
…vom Erblasser bzw. von der Erblasserin selbst zu tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen (vgl. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009), der Besteller der Leistung…
…bis zur Einantwortung an die Erben. Mit Einantwortung treten Erben rückwirkend auf den Todestag als Gesamtrechtsnachfolger (§ 19 Abs. 1 BAO) in die von der Verlassenschaft fortgeführte Rechtsposition des Erblassers ein. Ob eine Verlassenschaft (noch) parteifähig ist, hängt also davon ab, ob die Einantwortungsurkunde den ausgewiesenen…