IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 31.12.2999, betreffend die Haftung für Lohnsteuer samt Säumniszuschlag, sowie die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 3. November 2008, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6. Oktober 2008 für die Kalenderjahre 2002-2005 zu Recht erkannt…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden R1, die Richterin R2 sowie die fachkundigen Laienrichter DI-L und Mag-L in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb-GmbH***, über die Beschwerde vom 26. August 2010 gegen die Bescheide des FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 17.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 4/5/10 vom 10.10.2011, betreffend Haftung nach § 82 EStG…
6. Die zur Fertigung gestellten Zeichnungen und Unterlagen werden der Auftraggeberin nach Ausführung des/der Werk-/Montageleistungen unverzüglich zurückgegeben. 7. Für die Erteilung der Genehmigung zum Betreten der Werksanlagen der Auftraggeberin wird N vor Beginn der Arbeiten ein Verzeichnis des eingesetzten Personals mit den erforderlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Keki & Kastner Steuerberatungs KG, Garnisongasse 1 Tür 17, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 6. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch AB, Rechtsanwälte, def, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 08.11.2010 betreffend Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zu Recht…
Aufgrund der angeführten, zum großen Teil für alle Subfirmen geltenden allgemeinen Feststellungen zu den Geschäftsabläufen und der konkret zu jeder einzelnen der involvierten Firmen angeführten Details, waren diese Firmen als "Scheinfirmen" bzw. die verrechneten Leistungen als Scheingeschäfte zu qualifizieren. Die Feststellungen zu den angeführten Subunternehmern…