IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
Unbestritten steht auch fest, dass die Beschwerdeführerin den Mitarbeiterinnen alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte (beide Werkvertragsnehmerinnen verfügen lediglich über ein eigenes C******; dies ist aber nach der Aussage der Zeugin N****** auch bei nichtselbständig tätigen K******erinnen nicht unüblich) und…
…Entgelt ist, ist für die Zurechnung der Leistung an den Beschuldigten im umsatzsteuerlichen Sinn nicht von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund der vorliegenden Umstände lassen sich hierdurch Rückschlüsse zu einer Scheinselbstständigkeit ziehen, in dieser eine Person im erwerbsfähigen Alter als ein selbständig tätiger Unternehmer auftritt, obwohl sie…
…G/07 vom 6.9.2011, Scheinselbstständigkeit von im Baugewerbe mit Hilfstätigkeiten beschäftigten Personen) und der Ermittlungsergebnissen aus der GPLA-Prüfung sieht sich die Abgabenbehörde veranlasst die Berufung abzuweisen. Für eine positive Erledigung der Berufung ist eine weitere Begründung erforderlich, die das behauptete Nichtvorliegen von…
…G/07 vom 6.9.2011, Scheinselbstständigkeit von im Baugewerbe mit Hilfstätigkeiten beschäftigten Personen) und der Ermittlungsergebnissen aus der GPLA-Prüfung sieht sich die Abgabenbehörde veranlasst die Berufung abzuweisen. Für eine positive Erledigung der Berufung ist eine weitere Begründung erforderlich, die das behauptete Nichtvorliegen von…
…G/07 vom 6.9.2011, Scheinselbstständigkeit von im Baugewerbe mit Hilfstätigkeiten beschäftigten Personen) und der Ermittlungsergebnissen aus der GPLA-Prüfung sieht sich die Abgabenbehörde veranlasst die Berufung abzuweisen. Für eine positive Erledigung der Berufung ist eine weitere Begründung erforderlich, die das behauptete Nichtvorliegen von…
…G/07 vom 6.9.2011, Scheinselbstständigkeit von im Baugewerbe mit Hilfstätigkeiten beschäftigten Personen) und der Ermittlungsergebnissen aus der GPLA-Prüfung sieht sich die Abgabenbehörde veranlasst die Berufung abzuweisen. Für eine positive Erledigung der Berufung ist eine weitere Begründung erforderlich, die das behauptete Nichtvorliegen von…
Das BFG geht davon aus, dass die Bf. mit Herrn E einen Stundenlohn von EUR 23,00 vereinbart hat. Von diesem Stundensatz spricht nicht nur Herr E (Einvernahmen vom 28.10.2010, 13.12.2010), sondern auch Herr D in seiner Einvernahme vom 7.6…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 13.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
4.2.2. Ist die Dienstleistung bzw. der Arbeitsumfang wie bei einem selbständigen Dienstleisterbetrieb oder selbständigen Handwerker (zB. in Form eines Einpersonenunternehmers) auf einem bestimmten Arbeitserfolg (ein fertiges Leistungsprodukt) ausgerichtet, so spricht dieses Kriterium für ein Werkvertragsverhältnis. Mit einem Werkvertrag wird grundsätzlich die Verpflichtung zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Nußbaumer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Demelgasse 1a, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 8. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt…
dass betreffend drei der eingeschaltet gewesenen GmbHs - der ***J*** GmbH (als 10. eingeschaltet), der ***L*** GmbH (als 12. eingeschaltet) und der ***O*** Handelsgesellschaft m.b.H. (als 15. eingeschaltet) - der rechtskräftig verurteilte *** ***S***, geb. ***R***, bei folgenden Betrugsszenarien mitgewirkt hat: - Ausstellen von Schein- bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, den Richter***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***BF***, vertreten durch die ***V***, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hellbrunner Straße 11, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 28.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 20…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf, Straße, PLZ, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
Dass die Servicetechniker die von ihnen für die Ausübung der Montage- und Servicetätigkeit benötigten Spezialwerkzeuge von der ***X GmbH*** anzumieten hatten und der monatlich zu entrichtende Mietzins in Höhe von 30,00 Euro bis 40,00 Euro zum Teil in der monatlichen Honorarabrechnung als Abzugsposten…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Glocknitzer Hollenthoner Steuerberatung GmbH & Co KG, Bräuhausgasse 37/4, 1050 Wien, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der im Firmenbuch aufgelösten und gelöschten ***1*** OG, zuletzt in ***2*** und der ehemaligen unbeschränkt haftenden Gesellschafter, ***3***, und ***4***, über die Beschwerden vom 15. September 2011 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf., Adresse vertreten durch [Vertreter], über die Berufungen vom 19.07.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18.06.2012, betreffend 1. Haftung für…