…theoretischen Ausbildung führt § 7 RPG wie folgt aus: "Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten haben - nach Maßgabe der organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten - an den für Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter eingerichteten Übungskursen (§ 14 RStDG) oder an für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten eingerichteten eigenen Übungskursen teilzunehmen." Schließlich hält § 8 RPG zu…
…7 RPG lautet: § 7. Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten haben – nach Maßgabe der organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten – an den für Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter eingerichteten Übungskursen (§ 14 RStDG) oder an für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten eingerichteten eigenen Übungskursen teilzunehmen. Gemäß § 2 lit. a BAO ist die Bundesabgabenordnung sinngemäß…
… 10 Abs. 1 RStDG sinngemäß. § 7: Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten haben – nach Maßgabe der organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten – an den für Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter eingerichteten Übungskursen (§ 14 RStDG) oder an für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten eingerichteten eigenen Übungskursen teilzunehmen. § 8 Abs. 1: Für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten…