IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter und die weiteren Senatsmitglieder in der Beschwerdesache NN KG, Firmenadresse, gegen die Bescheide des FA Amstetten Melk Scheibbs vom 30.06.2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Feststellung von Einkünften 2004 bis 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
Laut Beschwerde sei für die Tätigkeit des Handelsgewerbes (Online-Shop) ein Anlaufzeitraum von rund 5 Jahren zu gewähren. Unter Verweis auf § 2 Abs. 2 Liebhabereiverordnung seien ab Beginn der Tätigkeit demnach drei Jahre Anlaufzeitraum zu gewähren. Fallen jedoch bereits vorher Ausgaben an, könne der Anlaufzeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
III.) Das Finanzamt hatte daher nicht das Recht, die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellungen gem. § 188 BAO für 2009 zu erlassen. IV.) Einnahmen, Werbungskosten der Bf 2009-2033 1.)Zeitraum vor Änderung der Art der Bewirtschaftung 2009-August 2011 2009 | Art der Einnahmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus Wirtschaftstreuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Sankt Veit-Gasse 8, 1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 17…
Ein Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ergab, dass im Zeitraum der behaupteten Leistungserbringung lediglich zwei Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet waren. Deren Anmeldung bestand aber auch nur bis Ende September 2016, weshalb im vermeintlichen Leistungszeitraum Oktober u. November 2016 überhaupt keine angemeldeten Arbeitnehmer. Auszug GISA Zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gerald Heindl, Mag. Michael Schiller und in der Beschwerdesache Bf. (vormals Bf.alt), Anschrift als Gruppenmitglied und GT, Adresse, als Gruppenträgerin, beide vertreten durch Steuer & Service Steuerberatungs…
der Mitbeteiligung von sogenannten „Sponsoren“, die an seinem Umsatz beteiligt waren, sowie der Tatsache, dass nur ausschließlich der Verkauf von „Y“ Produkten möglich war, der zu erzielende Verkaufspreis nicht selbst bestimmt werden konnte, sondern festgelegt war, keinerlei Gebietsschutz gegenüber anderen Warenpräsentatoren bestand, der Kundenkreis aufgrund…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Gabriele Krafft als Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gerald Heindl, Mag. Michael Schiller und Karl Stubenvoll, in der Beschwerdesache GT., Anschrift, vertreten durch Stb., über die Beschwerden vom 30.11.2015 gegen die Bescheide der…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
Am selben Tag richtete Herr Z.Z. für sich und die Rechtsnachfolger, an C.C. das folgende notarielle Abtretungsanbot, Notar-Geschäftszahl 2592: "Mit Annahme dieses Anbots tritt Herr Z.Z. den Vertragsgegenstand an Herrn C. ab und übernimmt Herr C. den Vertragsgegenstand in sein Alleineigentum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Barbara Wisiak in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. Juli 2018 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 3. Juli 2018, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Vorsteuererstattung 1-12/2013 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Vn.Nn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch A.B. ***5*** GmbH, ***6***Str, A - ***6*** Stadt, über die Beschwerden 1.) vom 17. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, den Richter Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch, sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch steuerexperten.at - Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rosenbursenstraße 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerden vom 18. Juni 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Beate Susanne Mihatsch, Alpenblickstraße 5, 4060 Leonding, über die Beschwerde vom 28. Juni 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 30. Mai 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…