Zum Spannungsfeld zwischen dem Recht des Beschuldigten zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen nach Art. 6 EMRK und der Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs. 2 KFG bzw. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 besteht Judikatur des (österreichischen) Verfassungsgerichtshofes, des (österreichischen) Verwaltungsgerichtshofes sowie des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache Bf, AdrBf, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 19. Juli 2018 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 15. März 2018, GZ. MA 67-PA…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Verfahren betreffend den Antrag der Uta S*****, *****Adresse*****, vom 19. 10. 2015, ihr gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den von der Beschuldigten B, vertreten durch V, im Bescheidbeschwerdeverfahren zur Zahl RV/7501619/2015, betreffend Vollstreckung einer Geldstrafe von € 60,00 wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde der Beschuldigten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR. über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 24. September 2020, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 26. August 2020, Zl. Zahl, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
Auch unter dem Blickwinkel der Art 47 und 48 GRC, sofern diese anwendbar sein sollten, bestehen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR, wonach durch die Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 (hier: nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006) das Recht auf ein faires…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Richter*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG, Obere Donaustraße 4, 4040 Linz, wegen dem Finanzvergehen der Verzollungsumgehung (grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) gemäß § 36 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj im Verfahren betreffend die Anträge der ASt, vom 31. August 2014, ihr gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Leodolter über die am 10.05.2017 eingebrachte Beschwerde des X1, A1 , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20.04.2017 , MA 67-PA-904280/7/9 und MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, Rechtsanwältin mit Kanzleianschrift XXX Tschechische Republik, vertreten durch Dr. Harald Bösch, Rechtsanwalt, Belruptstraße 5, 6900 Bregenz, wegen Verletzungen von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde der L**** E****, geb: **.**.****, [Adresse], Deutschland, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 19.10.2021, MA67/216700528504/2021, wegen Übertretung des § 2 Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.Prof. Dr. Christoph Urtz, LL.M., z.H. FAL-CON Legal, Wollzeile 1-3, Stiege 3, 3.1, 1010 Wien, über die Beschwerde…
…sei im Zweifel dem Anbringen einer Partei, dass sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 20.5.2010, 2010/15/0035; BFG 4.5.2016, RV/7101974/2016). Die Eingabe des Finanzamtes vom 25.3…
…einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 29.07.2010, 2009/15/0152). Die belangte Behörde legte das Anbringen auf "Abänderung und Aufrollung" des rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerverfahrens 2013 nicht als Antrag gem. §…
…das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 29.07.2010, 2009/15/0152). 2. Wie sich aus dem Wortlaut des gegenständlich zu beurteilenden Fristverlängerungsantrages ergibt, waren dem steuerlichen Vertreter vom Bf aus Krankheitsgründen noch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Gerhard Konrad über den Antrag der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 21. Dezember 2023, auf Beigebung eines Verteidigers für ein Beschwerdeverfahren gegen drei Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, alle drei vom 11. Dezember 2023, GZen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Strafnummer (StrNr.)12, über die…