…700 ein Jahr später nicht mehr. Dadurch entsteht ein fiskalischer Schaden zwischen 800 und 1.000 Millionen Euro pro Jahr. Nach etwa sechs bis neun Monaten eröffnen derart unredliche Firmen den Konkurs, ohne die öffentlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die ArbeitnehmerInnen wenden sich in…
…Stoll, aaO 721 und aus der jüngeren Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes etwa VwGH v. 29.10.1985, Zl. 85/14/0071 oder VwGH v. 21.12.1989, Zl. 86/14/0180). Das dem Institut der Wiederaufnahme zugrundeliegende und dieses rechtfertigende Ziel ist es, ein insgesamt rechtmäßiges…
…dazu OGH 1.8.2012, 4 Ob 119/12x). Im anhängigen Verfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen. Maßgeblich sind im Wesentlichen (in entscheidenden Bereichen ungeklärte) Sachverhaltsfragen. Im Übrigen stützt sich die Entscheidung auf die angeführte, durchwegs gefestigte VwGH-Judikatur. Graz…
…zuließ (VwGH 23.11.2016, Ra 2014/15/0004). Letzteres steht zumindest inhaltlich im Widerspruch zur hier getroffenen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, wenn die revisionsgegenständliche Regelung bereits außer Kraft getreten ist und es…
Die Glücksspielabgabe ist nicht an eine Gewerbeberechtigung gebunden, da jeder – gleichgültig, ob mit oder ohne Gewerbeberechtigung – der die Glücksverträge Kartenpokerspiel anbietet, das Glücksspielabgabenmoment auslöst. Eine Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ schiebt die Strafbarkeit des „verbotenen Spiels“ hinaus, aber löst nicht die Bf. aus der…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die klare gesetzliche Bestimmung hinsichtlich der Abschreibungsdauer und dieser folgend die oben angeführte Rechtsprechung (vgl. VwGH 22.6.2001, 2000/13/0175; VwGH 26.4.1999, 98/14/0212; VwGH 12.9.1988…
…0135 und VwGH 02.07.2002, 2002/14/0029, die zum Inhalt haben, dass ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung Rechtswidrigkeit des Bescheides zur Folge hat. Dabei übersieht die Bf1 jedoch, dass sie selbst diesen Sachverhalt im Ergänzungsersuchen von der belangten Behörde vorgehalten und als…
…a.), des infolge des Zeitablaufs immer kleiner werdenden Kreises potentiell von der Schenkungssteuer noch betroffener Personen sowie des damit einhergehenden Fehlens grundsätzlicher Bedeutung für die Zukunft und über den Revisionsfall hinaus (vgl. VwGH 25.11.2015, Ra 2015/16/0115) stellt die Subsumtion eines bestimmten…
…führen kann. Der VfGH hat zugestanden, dass die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes für ein früheres Steuerjahr keine Vorfrage im technischen Sinn darstellt und dass nach der Judikatur des VwGH die Änderung der rechtlichen Qualifikation eines Sachverhaltes keine Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit. b BAO…
…führen kann. Der VfGH hat zugestanden, dass die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes für ein früheres Steuerjahr keine Vorfrage im technischen Sinn darstellt und dass nach der Judikatur des VwGH die Änderung der rechtlichen Qualifikation eines Sachverhaltes keine Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit. b BAO…
…§§ 41-43 Rz 45). Folglich waren die Beitragsgrundlagen 2014 und 2015 entsprechend nach unten zu korrigieren und den diesbezüglichen Beschwerden insofern teilweise Folge zu geben; der Beschwerde gegen den Bescheid 2013 war hingegen der Erfolg zu versagen. Zu Spruchpunkt III. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des…
…der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfragen beschränkten sich einerseits auf Rechtsfragen, welche bereits in der bisherigen VwGH-Rechtsprechung beantwortet wurden und solche, welche im Gesetz eindeutig gelöst sind. Im Übrigen hing der Beschwerdefall von der Lösung von nicht über den Einzelfall…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da alle im gegenständlichen Fall zu lösenden Rechtsfragen bereits vom VwGH geklärt wurden, ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.  …
…zu (vgl. VwGH 22.04.2015, Ra 2015/16/0020; 04.02.2016, Ra 2015/16/0140; 13.09.2016, Ra 2016/16/0077; 28.09.2016, Ra 2016/16/0084; 29.06.2017, Ra 2017/16/0088, und 19.09.2017, Ra 2017/16…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 B-VG). Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtsfrage der entschiedenen Sache durch das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.1999, Zl. 97/14/0069) geklärt. Hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide waren…
…nicht geleistet werden müssen. Es soll durch Gestaltung im Zivilrecht der gestalterischen Möglichkeit im Steuerrecht Möglichkeit bestehen Gewinne nicht versteuern zu müssen. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut und dem Zweck dieser gesetzlichen Bestimmung. Der VwGH entscheidet in ständiger Judikatur, dass ein negatives Kapitalkonto…
…für einen Auftraggeber übernimmt, einen Leistungsaustausch zwischen ihm und einem Dritten oder zwischen Dritten zustande zu bringen. Der Vermittler wird, was den vermittelten Umsatz angeht, im Namen und für Rechnung eines Dritten tätig und muss dies im Außenverhältnis zum Ausdruck bringen. Die Tätigkeit darf sich…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Entscheidung zur Gegenstandsloserklärung der Beschwerden gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2008 unmittelbar und unmissverständlich aus § 261 Abs…
…ua. VwGH 20.3.1989, 88/15/0131). Ebenso ist durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geklärt, dass eine Änderung der Vermögensart (Grundstückshauptgruppen) eine Artfortschreibung erfordert und dass im Rechtsmittelverfahren nicht anstatt einer Wertfortschreibung (erstmals) eine Artfortschreibung durchgeführt werden kann (vgl. VwGH 31.10.2000, 98…
Im anhängigen Verfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen. Maßgeblich waren im Wesentlichen Sachverhaltsfragen. Im Übrigen stützt sich die Entscheidung auf die genannten gesetzlichen Bestimmungen bzw. die angeführte, durchwegs gefestigte VwGH-Judikatur. Graz, am 20. November 2017