…50 % davon seien dem Beschwerdeführer zugestanden. Er habe RA R angewiesen, dem X EUR 32.250,- für Rechtsberatungsleistungen in Rechnung zu stellen, sodass ihm dieses Honorar über Dritte zugeflossen sei. Weiter habe er unstrittig EUR 15.000,- in bar erhalten. Die Vermittlungsprovision für das Projekt…
…Verteidigungskosten) bezeichnet. Die Rechtsberatungskosten wurden über Frage des Bundesfinanzgerichtes wie folgt präzisiert: "Die Rechtsberatungsleistungen bestanden in der Vertretung der Interessen der ***108*** im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihres Forderungsanspruches im Konkursverfahren". Letztgenannte Ausführungen sind unverständlich und können keine Erklärung für die im Jahr ***18*** angefallene…
…seines PKW zu einem wesentlichen Teil abzudecken, ein nicht unbedeutender Vorteil aus seinem Dienstverhältnis. Die Frage, in welchem durchschnittlichen zeitlichen Stundenausmaß (Wochenstunden) im Zeitraum 2011 bis 2018 jeweils Rechtsberatungsleistungen erbracht worden seien, könne nur für 2018 beantwortet werden, da das damalige Honorar nach Stunden berechnet…
…Finanzstrafakt; Finanzakten): [...] Der Verein wurde als Deckmantel zur Erzielung von Einkünften für den Lebensunterhalt des Beschuldigten ***Bf1*** genutzt. Die als Mitgliedsbeiträge von den Mitgliedern vereinnahmten Gelder waren Entgelte für die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen von ***Bf1***. Der Verein "C." verfügte auch über kein eigenes Geschäftskonto, wie…
…weshalb diese Aufwendungen beim Bf. nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig seien; diese Zahlungen seien vielmehr Einlagen des Gesellschafters in die Fa. A. Weiters stünden die Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Schulden der Fa. A, weshalb sie beim Bf. nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig seien.  …
(7) Eine sonstige Leistung, die an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch C , über die Beschwerde vom 28.02.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Lilienfeld St. Pölten vom 01.02.2017, betreffend Umsatzsteuer 2014 und 2015 sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerden vom 22. Dezember 2017 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 22. November 2017 betreffend Umsatzsteuer 2015 und 2016, Steuernummer ***Bf1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Binder & Co., Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH. (nunmehr: Binder, Grossek & Partner), Neufeldweg 93, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 05.02.2013…
87 Die Anwendung derartiger Bedingungen muss jedoch den Grundsatz der steuerlichen Neutralität wahren. Somit ist im Ausgangsrechtsstreit zu prüfen, ob anderen Steuerpflichtigen, u. a. gemeinnützigen Vereinen, unter der Situation des Klägers des Ausgangsverfahrens entsprechenden Umständen bereits eine vergleichbare Anerkennung gewährt wurde. Zu diesem Aspekt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Huber & Huber Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Hauptstraße 57, 7033 Pöttsching, und Englmair Rechtsanwalts GmbH, Dametzstraße 6 / 5. Stock, 4020 Linz, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse2, 1xxx Wien, vertreten durch Mag. Gabriele Grassegger, Adresse208, 1xxx Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 22. Jänner 2013, betreffend Festsetzung der Abzugssteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 22.11.2012 betreffend Umsatzsteuer 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. 2. Die Umsatzsteuer 2011 wird festgesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Roppenser & Partner Steuerberatung GmbH, 4600 Wels Carl-Blum-Straße 16 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 15.04.2010 und 2.3.2011, zu Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 18. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RPC Reschenhofer & Partner Consulting Steuerberatung GmbH, Lichtenfelsgasse 5 Tür 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3…
Nach § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht außer in den Fällen des § 278 BAO [Formalentscheidungen] immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Rauch Wirtschaftstreuhand GmbH, Dr.-Auner-Straße 2, 8074 Raaba-Grambach, über die Beschwerde vom 31.10.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom…
Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid; es erfolgt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 11.5.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 10.5.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…