…Im Wesentlichen verweist die Begründung auf § 16 Abs. 1 und 2 COFAG-NoAG, wonach Rückforderungen ab der Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu verzinsen sind. Der Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG betreffend Verlustersatz iHv. 371.181,51 Euro (Auszahlungsbetrag 388.920,68…
…4 Ob 210/23w). Solche Vergütungszinsen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 1480 ABGB (vgl. ebenfalls die soeben zitierte OGH-Entscheidung; RIS-Justiz RS0031939). Eine Änderung der Rechtslage mit der Einführung des § 16 COFAG-NoAG ist daher in Wahrheit nicht erfolgt. Dass Zinsen auf Rückerstattungsbeträge bis…
…6300 Wörgl, über die Beschwerde vom 26. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. November 2025 betreffend Verzinsung von Rückerstattungen gemäß § 16 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr2***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin Isabella Pancheri zu…
…für den Zeitraum 16.3.2020 bis 15.6.2020 in Höhe von 34.685,34 € zurückgefordert. Mit dem hier gegenständlichen angefochtenen Bescheid vom 14.11.2024 setzte die belangte Behörde gegenüber der bfP Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG für den Zeitraum…
…2025 den Bescheid über die Verzinsung der Rückerstattung nach § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG zum Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG zum Fördervertrag Fixkostenzuschuss I desselben Datums. In ihrer Beschwerde vom 24.10.2025 brachte die Beschwerdeführerin vor, die Zinsen seien unrechtmäßig festgesetzt worden…
…belangte Behörde von der beschwerdeführenden Partei (bfP) den Fixkostenzuschuss 800.000 sowie die Ausfallsboni für November 2020 und November 2021 zurückgefordert und mit dem hier gegenständlichen angefochtenen Bescheid gemäß § 16 COFAG-NoAG die Zinsen für diese Rückerstattungsbeträge vorgeschrieben. Gegen all diese Bescheide erhob der Bf…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Verzinsung einer Rückerstattung gemäß § 16 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr4***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin Isabella Pancheri zu…
…der Rückerstattung wurde damit begründet, dass gemäß § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG der Rückerstattungsbetrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zur Entrichtung zu verzinsen sei Gegen die gegenständlichen Bescheide wendet sich die am 03.07.2025 eingebrachte Beschwerde der Bf. Bezüglich einer umfangreichen Beschwerdebegründung betreffend…
…jeder Hinsicht vergleichbaren Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO: Ritz/Koran, BAO8 § 205 Rz 2 ff; VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; 13.9.2018, Ro 2016/15/0005). Die Festsetzung von Zinsen liegt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG ("Der Rückerstattungsbetrag…
…Mai 2025 sowie den vorgelegten Bescheiden über die Verzinsung der Rückerstattungsbeträge vom ebenfalls 13. Mai 2025. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 16 COFAG-NoAG in der Fassung des Betrugsbekämpfungsgesetz 2025, BGBl. I 98/2025, lautet wie folgt: "(1) Der Rückerstattungsbetrag ist ab dem Zeitpunkt…
…der Rückerstattungsbetrag in diesen Fällen gemäß Abs. 1 2. Satz bis zu seiner Entrichtung zu verzinsen" (vgl EB zu 4070/A XXVII. GP - Initiativantrag). Auch für die Fälle, in denen die Rückforderung nicht aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben erfolgt, ist in § 16 COFAG-NoAG eine (niedrigere) Verzinsung…
…des Finanzamtes Österreich vom 04. August 2025 betreffend die Verzinsung der Rückerstattung gem. § 16 COFAG-NoAG (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…dem zustehenden Betrag rückgefordert. Ebenfalls am 9.12.2025 erließ das Finanzamt den Bescheid über die Verzinsung der Rückerstattung gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG und setzte die Zinsen mit EUR 155,47 fest. In seiner Beschwerde vom 22.12.2025 führte der…
…21. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Mai 2025 (Signaturdatum) betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG hinsichtlich Ausfallsbonus III für 3/2022 zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800.000 gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr4***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2026 zu Recht: I…
…dieser Rückerstattung gemäß § 16 COFAG-NoAG darstellt, ist der Zinsenbescheid vom Rückerstattungsbescheid abgeleitet. Das Verhältnis zwischen einem Rückerstattungs- und einem Zinsenbescheid nach dem COFAG-NoAG entspricht somit dem Verhältnis zwischen einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid und einem davon abgeleiteten Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß …
…wie etwa eine Verzinsung, werden nicht umschrieben. Strittig ist: Ist der Beginn der Verzinsung mit dem Zeitpunkt der Auszahlung gemäß § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG verfassungswidrig, weil darin eine echte Rückwirkung zu erblicken ist und es sich um eine Verletzung der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes…
…Der Rückerstattungsanspruch ist gem § 13 COFAG-NoAG ein öffentlich rechtlicher Anspruch. Der Rückerstattungsanspruch gilt für Zwecke der Anwendung der Abgabenvorschriften als Abgabe iSd § 3 Abs 1 BAO. Das zuständige Finanzamt hat einen allfälligen Rückerstattungsanspruch zu erheben. Gemäß § 1 Abs 3 BAO sind unter Erhebung alle…
…zum Förderantrag und zur Genehmigung des diesbezüglichen Antrages seitens der COFAG, weshalb die Verzinsung der Rückforderung zu Unrecht vorgeschrieben wurde, wird auf den Beschluss des VfGH vom 19.09.2025, E 1733/2025, verwiesen, wonach gegen § 16 Abs 1 COFAG-NoAG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen…
…24. Oktober 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 2. Oktober 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG zum Fördervertrag Fixkostenzuschuss I zu Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15. April 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I…