…Teilung gekommen, weil lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen wurden. § 3 Abs. 2 GrEStG begünstigt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Umwandlung von Quoteneigentum zu Flächeneigentum (vgl bspw VwGH vom 18. Juni 2002, 2001/16/0409). Wie der Verwaltungsgerichtshof im zitierten Erkenntnis dargelegt hat, unterscheidet sich…
…an der Agrargemeinschaft) aufgegeben und dafür einen körperlichen Teil der bislang gemeinschaftlichen Sache (nämlich das Abfindungsgrundstück) erhalten. Gleich wie bei einer Realteilung sei auch im gegenständlichen Verfahren das ideelle Miteigentum des Teilungswerbers beendet und alleiniges Recht an einer Teilfläche des bisherigen Quoteneigentums geschaffen worden. Gemäß …
…berechtigt sind, oder, wenn die Anteile nicht feststellbar sind, nach dem Verhältnis dessen, was den beteiligten Personen bei Auflösung der Gemeinschaft zufallen würde". Damit wird das gesellschaftsrechtliche Gesamthandeigentum einer OG oder einer KG ertragsteuerrechtlich in Quoteneigentum zerlegt und den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet (vgl. Ritz, BAO6, §…
…berechtigt sind, oder, wenn die Anteile nicht feststellbar sind, nach dem Verhältnis dessen, was den beteiligten Personen bei Auflösung der Gemeinschaft zufallen würde". Damit wird das gesellschaftsrechtliche Gesamthandeigentum einer OG oder einer KG ertragsteuerrechtlich in Quoteneigentum zerlegt und den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet (vgl. Ritz, BAO6, §…
…und als systematisch korrekt eingestuft. Die A AG (nunmehr GmbH) habe als Wirtschaftsgüter in erster Linie mitunternehmerische Beteiligungen bilanziert und diese Beteiligungen seien nach Wegfall der Steuerbefreiung mit dem gemeinen Wert angesetzt worden. Ertragsteuerlich erfordere dies eine Aufspaltung des Gesamthandeigentums in Quoteneigentum nach § 24 Abs…
… 24 Abs. 1 lit. e BAO angenommen werde. Bei Gesellschaften mit gesellschaftsrechtlichem Quoteneigentum (OG, KG) komme es ertragssteuerrechtlich zur direkten (quotenmäßigen) Zurechnung der Vermögenswerte der Gesellschaft nach Bruchteilen. Hinsichtlich der veräußerten Grundstücksquoten sei daher nach dieser Rechtsmeinung die zehn- bzw. fünfzehnjährige Spekulationsfrist für Grundstücke anzuwenden…
…übertragen wurden. Es mangelt daher am Erwerb von Alleineigentum an bestimmten geteilten Grundstücksflächen anstelle von bisherigem Quoteneigentum an der Liegenschaft. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage kommt daher der Beschwerde insgesamt keine Berechtigung zu und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage, ob…
…übertragen wurden. Es mangelt daher am Erwerb von Alleineigentum an bestimmten geteilten Grundstücksflächen anstelle von bisherigem Quoteneigentum an der Liegenschaft. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage kommt daher der Beschwerde insgesamt keine Berechtigung zu und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage, ob…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***, ***, über die Beschwerde vom 20.08.2018 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 13.07.2018, Gz. *** betreffend Wert- und Zurechnungsfortschreibung zu Recht: I. Der…
Gemäß § 95 Abs 1 EStG 1988 idF in der im gegenständlichen Jahr geltenden Fassung (BGBL I Nr 65/2008) beträgt die Kapitalertragsteuer 25%. § 95 Abs 4 EStG 1988 idF BGBl I Nr 65/2008 sieht vor, dass der Abzugsverpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf Straße, Ort, vertreten durch die Stb, gegen die Bescheide des FA vom 25. November 2009, betreffend Einkommensteuer für die Jahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin Sf in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 23.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 24.03…
So hatte die Bf. zum Zeitpunkt des schuldrechtlichen Vertrages noch keinen Besitz an den Aktien, der wie in dem vom BFH entschiedenen Fall aufgrund der Börsenusancen und des Ablaufs sichergestellt hätte, dass der zivilrechtliche Eigentümer von der Einwirkung auf die Wertpapiere ausgeschlossen wäre. Des Weiteren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. W. Dienstl GmbH & Co KG Steuerberatung, Am Modenapark 10 Tür 8, 1030 Wien, betreffend die Beschwerde des Bf., vertreten durch BDO, QBC 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Otto Mrak, Hauptstraße 31, 5600 Sankt Johann im Pongau, über die Beschwerde vom 19. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA Dr. B, über die Beschwerde vom 25. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 1. Oktober 2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu…
4.645,32 | 4.645,32 | AfA lt. BFG | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | Differenz | 4.360,24 | 4.360,24 | 4.360,24 | 4…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Kastner & Schatz Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater, Wiener Straße 5, 3340 Waidhofen an der Ybbs, über die Beschwerde vom…