…entnehmen: "10.7.5 Besonderer Progressionsvorbehalt 10.7.5.1 Allgemeines und Eingabebelege (1) Ab dem Veranlagungsjahr 1987 lösen bestimmte steuerfreie Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, ab 1989 bestimmte Bezüge gemäß Heeresgebühren- und Zivildienstgesetz und Überbrückungshilfen bzw. gleichartige Bezüge) eine Besteuerung aus, bei der ein durch Umrechnung…
…ausgelöst wurde, sodass die Arbeitslosengelder insoweit zu einer höheren Steuerbelastung geführt haben und somit im Ergebnis nicht wie (andere) steuerfreie Einkünfte behandelt wurden. Nach der Literatur stellen die ursprünglich steuerbefreiten Transferleistungen bei Anwendbarkeit der Kontrollrechnung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum…
…Transferleistung "Arbeitslosengeld" auch zu keiner Progressionsmilderung kommen. Das Finanzamt habe in seiner Bescheidbegründung bestätigt, dass der Bezug von Arbeitslosengeld steuerfrei sei. Hätte er kein steuerfreies Arbeitslosengeld (bei sonst gleichbleibendem Einkommen von € 28.213,18) bezogen, wäre es auch nicht zur Anwendung des besonderen Progressionsvorbehalts…
…39 Abs. 3 EStG von € 0,12 in Abzug gebracht. Somit ergab sich in Summe eine Abgabengutschrift in Höhe von € 528. Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurden zuerst die steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag gemäß § 3 Abs. 2 EStG umgerechnet, Sonderausgaben und…
…sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe und an deren Stelle tretenden Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Diese steuerbefreiten Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung aus (Hochrechnung). Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a oder c…
…Diese steuerbefreiten Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung aus (Hochrechnung). Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (z.B. Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit und bei Freistellung…
…Beurteilung Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Diese steuerbefreiten Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung, die sogenannte Hochrechnung, aus. § 3…
…3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 sind von der Einkommensteuer befreit das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen. Diese steuerbefreiten Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung aus (Hochrechnung im Sinne des § 3 Abs. 2…
…Der Tatbestand, dass der Pflichtige einen Großteil der Notstandshilfe zurückzahlen müsse, führe rückwirkend für 2010 zu einer Änderung bei den progressionswirksamen Transferleistungen. 2012 führe dieser Tatbestand zu keiner Änderung. Im Vorlageantrag vom 09.07.2013 wurde iW vorgebracht, für das Arbeitslosengeld bzw die Notstandshilfe gelte…
…BAO wieder auf und führte diesbezüglich begründend aus, dass sich eine Änderung bei den progressionswirksamen Transferleistungen ergeben habe. Mit gleichem Datum erließ das Finanzamt den Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2014 und brachte in diesem die von der Bf. in Deutschland erzielten Einkünfte als solche aus nichtselbständiger…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe von der Einkommensteuer befreit. Diese steuerfreien Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung (besonderer Progressionsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 EStG 1988) aus. Gemäß § 3 Abs. 2…
…demzufolge ersucht, die Berechnung des besonderen Progressionsvorbehaltes amtswegig zu überprüfen und neu durchzuführen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Der Bf. begehrt, dass seine Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung bei der Firma X GmbH in Höhe von insgesamt € 3.586,01 nicht in die Umrechnung gemäß § 3…
…Derjenige, der nach dem "klassischen Modell" einen Teil der Zeit nicht arbeitet und dafür eine Transferleistung erhält, wäre bei Außerachtlassen der Hochrechnung (unter Einbeziehung der während des übrigen Jahres bezogenen steuerpflichtigen Einkünfte) im hier vorliegenden Fall bevorzugt. Trotz "ganzjähriger" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfolgte daher…
…die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Ziel der genannten, auf die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Absenkung der Steuerprogression durch die Ermöglichung der Miteinbeziehung der genannten steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen abzielenden Regelung ist die Vermeidung vom Gesetzgeber nicht gewollter überhöhter Nettoeinkommen aus sog. Transferleistungen.…
…Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages - eine Nachforderung iHv € 167,40. Das Finanzamt begründete den Bescheid wie folgt: „Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung – wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für…
…des Progressionsvorbehaltes sei falsch. Dem Beschwerdeführer sei nicht in diesem Ausmaß Entgelt zugeflossen. Dadurch sei ist der angefochtene Bescheid materiell rechtswidrig. Hätte man den Progressionsvorbehalt richtig gerechnet, wäre es jedenfalls zu keiner Nachforderung gekommen. Weiters gab der nunmehr steuerlich vertretene Antragsteller bekannt, dass er bei…
…kein Progressionsvorbehalt, keine Hochrechnung und somit auch keine Kontrollrechnung anzuwenden seien. Laut BFG 10.11.2015, GZ. RV/7100397/2014 entspreche eine rein fiktive Aufteilung von ganzjährig zugeflossenen Bezügen auf einen Zeitraum mit Bezug einer steuerfreien Transferleistung und einen Zeitraum ohne Bezug einer steuerfreien Transferleistung…
…anzusetzende AMS-Gelder von 4.165,20 € als steuerpflichtig behandelt wurden. Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) seien zuerst die steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet sowie Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt worden. Anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer sei sodann…
…EStG 1988 zugeflossen sei. Daher sei der steuerpflichtige Bezug der X GmbH aus der Umrechnung für den Durchschnittssteuersatz nicht auszuscheiden. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde (Einspruch) vom 16.06.2015 wurde vorgebracht, der Sinn des Progressionsvorbehaltes gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bestehe…
…2013 Arbeitslosengeld. Daneben erzielte er zu veranlagende Einkünfte aus Kapitalvermögen und von 1.1. bis 31.12.2013 geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Bescheid vom 15.12.2014 wurde die Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 unter Berücksichtigung des besonderen Progressionsvorbehaltes gemäß § 3 Abs. 2 EStG…