…Nr. 00000000, deren Richtigkeit angezweifelt wird, handelt es sich nicht um ein Präferenzursprungszeugnis, sondern um ein Ursprungszeugnis Formblatt B (auch "allgemeiner" Ursprungsnachweis genannt). Anders als der präferenzielle Ursprung ist der nichtpräferenzielle Ursprung nicht Grundlage von Vorzugsbehandlungen. Er kommt im Wesentlichen bei handelspolitischen Maßnahmen zur Anwendung…
…Nr. 00000000, deren Richtigkeit angezweifelt wird, handelt es sich nicht um ein Präferenzursprungszeugnis, sondern um ein Ursprungszeugnis Formblatt B (auch "allgemeiner" Ursprungsnachweis genannt). Anders als der präferenzielle Ursprung ist der nichtpräferenzielle Ursprung nicht Grundlage von Vorzugsbehandlungen. Er kommt im Wesentlichen bei handelspolitischen Maßnahmen zur Anwendung…
…diese zu überweisen gewesen, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für die meisten Fälle Rechnungen dieses Unternehmens vorgelegt worden sind. An der Ansicht des Bundesfinanzgerichtes vermochte auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin, die vorgelegten Präferenzursprungszeugnisse wiesen die BBB, Ltd. ausdrücklich als Hersteller aus, nichts zu ändern…
…Dies ergibt sich aus dem Ergebnis des nachträglichen Verifizierungsverfahrens des vorliegenden FORM A Nr. XY. Obwohl der ausgewiesene Ursprung einer Ware auf Grund eines Präferenzursprungszeugnisses für die Beurteilung des nichtpräferenziellen Ursprungs nur Indizwirkung zukommt (vgl. wiederum Urteil des FG Düsseldorf, 4 K 1226/13 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Ri 3 und Ri 4 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780…
In der mündlichen Verhandlung verwies die Beschwerdeführerin auf eine in der Zwischenzeit ergangene Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in einem vergleichbaren Fall und legte Stellungnahmen vor, die in diesem (entschiedenen) Beschwerdeverfahren eingebracht worden sind. In diesen Stellungnahmen erläuterte die Beschwerdeführerin die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr.S. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 2.12.2013, Zl. 100000/49406/2013, betreffend Eingangsabgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Andreas Hartl in der Beschwerdesache AB, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 05.09.2012, Zl. 0012345, betreffend Vorschreibung einer gem. Art. 203 Abs. 1 ZK entstandenen Abgabenschuld, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch NN, gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 31. August 2012, Zl. zzz, betreffend Festsetzung einer Zollschuld nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***Vt***, ***Vt-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nunmehr Zollamt Österreich) vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Gutl in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 11. August 2025 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 24. Juli 2025, Geschäftsfallnummer ***1***, betreffend Erstattung von Einfuhrabgaben zu Recht…