…zumindest zeitweise gleichzeitige Bezug von zwei oder mehreren LOHNSTEUERPFLICHTIGEN Einkünften als Voraussetzung normiert wird. Bereits der eindeutige Gesetzeswortlaut erhellt somit, dass steuerfreie Bezüge, die gleichzeitig mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften bezogen werden - ebenso wie nach der insoweit vergleichbaren Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 1993 - bei Prüfung der Frage…
…Pflichtveranlagung: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 der Steuerpflichtige u.a. dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige…
…zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Es ist unstrittig, dass sich das Dienstverhältnis der Bf. bei der A GmbH sowie ihre geringfügige Beschäftigung bei BC zeitlich nicht überschnitten und diese alleine keine Pflichtveranlagung nach …
…ab. Begründend wurde ausgeführt, dass der Bf im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Deshalb liege eine Pflichtveranlagung vor und sei eine Zurückziehung des Antrages nicht möglich. Der Bf ersuchte mit neuerlichem Schreiben, die Unterlagen nochmals durchzugehen bzw. zu…
…überschnitten habe. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt 1. (Abweisung) Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…EStG 1988, wonach bei Vorliegen von steuerpflichtigen Bezügen unter anderem beim gleichzeitigen Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden und beim Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 (Rückzahlung von Pflichtbeiträgen) eine Pflichtveranlagung durchzuführen sei. Die Beschwerdeführerin…
…Ziffer 2 bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Veranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Tatbestandsvoraussetzung eines zumindest zeitweise gleichzeitigen Bezugs von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist schon…
…zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert würden, bezogen worden seien. Nach § 47 Abs 1 EStG sei Arbeitgeber, wer Arbeitslohn iSd § 25 EStG auszahle. Somit sei auch die BAUK Arbeitgeber iSd lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen. Die von der BAUK ausbezahlten Bezüge seien solche, bei…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
…Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach §…
…… Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Gemäß § 26 BAO hat…
…Abs. 1 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden, Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 6 EStG 1988 zugeflossen oder in einem Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr berücksichtigte besondere Verhältnisse nach § 63 Abs…
…wurde (vgl. Jakom/Baldauf, Rz 3 zu § 41). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig (ein Tag genügt, UFS vom 16.10.2009, RV/3398-W/09) zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden (vgl. Jakom/Baldauf, Rz 10 zu § 41…
…0206, mwN). Im § 41 Abs. 1 EStG 1988 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen festgelegt, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind. Liegt ein solcher Pflichtveranlagungstatbestand nicht vor, erfolgt eine Veranlagung nur auf Antrag. Ein solcher Antrag nach § 41 Abs…
…Es lagen somit nicht - auch nicht zeitweise - gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte vor, da ich meine Bezüge ausschließlich von der Firma ArbG erhalten habe. Es liegt bei mir kein Pflichtveranlagungstatbestand vor und ziehe ich hiermit meinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2013 zurück…
…1 Z 2 EStG 1988 verwies das Finanzamt in der Bescheidbegründung darauf, dass eine Pflichtveranlagung durchzuführen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden seien, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien. Die Lohnsteuer werde immer nur vom jeweiligen…
…zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Aktenkundig ist, dass der Bf durchgehend vom 01.01.2019 bis 30.09.2019 bei der ***3*** und ab 01.10.2019 bis 31.12.2019 durchgehend bei der…
…regelt die Pflichtveranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften und lautete im Streitzeitraum: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7 oder 8 zugeflossen…
…wonach eine Pflichtveranlagung stattzufinden hat, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, liegt daher mangels zeitlicher Überschneidung der Tätigkeiten bei der ***2*** nicht vor. Diesen Tatbestand vermögen auch die beiden Bezüge der…