…2. In der dagegen erhobenen Beschwerde nahm der Bf. den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück und brachte vor, dass keine Pflichtveranlagung vorzunehmen sei, da sein steuerpflichtiges Einkommen unter € 12.000 liege. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2014 wurde die Beschwerde abgewiesen und begründend ausgeführt…
…als die Beiträge als Sonderausgaben gemäß § 18 das Einkommen vermindert haben. Rechtliche Erwägungen Strittig ist, ob ein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vorliegt. Unstrittig ist der vorliegende Sachverhalt. Die Beschwerdeführerin hat den von der PVA rückerstatteten Betrag in Höhe von 137…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
…dass in ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vorlägen und erklärte die Zurückziehung ihres Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung und beantragte die ersatzlose Aufhebung des Bescheides. Eine Behördenanfrage im Zentralen Melderegister vom 11.3.2016 weist x seit 28.5.2013 als Mitbewohner der Bf…
…Da im Streitfall vom 8. April bis 31. Dezember 2022 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, liegt gemäß der gesetzlichen Bestimmung ein Pflichtveranlagungstatbestand vor. 2.1. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin über die Beschwerde vom 10.07.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 03.07.2015 betreffend Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt…
…welches eine Abgabennachforderung in Höhe von € 483,00 ergab. Mit Eingabe vom 21. Februar 2016 erhob der Bf gegen den oa Bescheid Beschwerde. Begründend wurde ausgeführt, dass in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen würden…
…sollte mAn angerechnet werden. Nur wenn meiner Rechtsmeinung nicht Folge gegeben werden kann, liegt meiner Ansicht keine Pflichtveranlagung vor, und würde ich in eventu den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen. Ich beantrage die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Erlassung eines neuen Bescheides, mit dem meinem Beschwerdevorbringen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf***, ***Bf Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 11.09.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…für die Wiederaufnahme herangezogenen Tatsachen müssen den Spruch des Sachbescheides beeinflussen können. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Lohnsteuer resultierend aus nichtselbständigen Einkünften sei nicht im Wege der Veranlagung zu ermitteln. Bei der Bf liege kein Pflichtveranlagungsfall lt. LStR 2002 Rz 909 bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft, die Richterin Dr. Monika Kofler sowie die fachkundigen Laienrichter Julia Wegerer und Mag. Jörg Kargl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, und beigetretene Personen - laut ***B1*** Beilage 1 Liste der beigetretenen Personen…
…sich die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) gegen die Vorschreibung eines Nachforderungsbetrages von € 605,00 an Lohnsteuer für das Jahr 2012. Begründend führte die Bf. aus, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen würden…
…dass er mit einer 2. BVE einverstanden ist und seinen Antrag vom 05.02.2016 zurückziehe, da keine Pflichtveranlagung besteht. Gleichzeitig beantragt er die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO in Höhe des strittigen Betrages von € 106,00. Die Beschwerde wurde am 06.09…
…2017 setzte die Abgabenbehörde die Einkommensteuer für das Jahr 2016 fest. Dabei ergab sich eine Nachforderung von € 182,00. Gegen den genannten Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 06.03.2017 Beschwerde und brachte vor, die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter der Beschwerdeführerin A, (Bf.) über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.11.2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26…
…im Rahmen der Beschwerde seinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 zurück und beantragte die ersatzlose Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2015. Als Begründung führte der Beschwerdeführer an, dass in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen würden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Hintermeier Brandstätter Engelbrecht Rechtsanwälte OG, Andreas-Hofer-Straße 8, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 16. November 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes…