…eine zur Inanspruchnahme des Zollverfahrens nicht berechtigte Person eine der Pflichten aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens nicht erfüllt hat. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das Fahrzeug am 12. März 2010 in Graz erworben und in die Schweiz ausgeführt worden sei. Der in der Schweiz…
…Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…
…Zollkodex - ZK), entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichten Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Gemäß…
…er die Pflichten zu erfüllen hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben haben. Für die Zollschuldentstehung ist eine objektive Pflichtverletzung ausreichend, ein schuldhaftes Verhalten ist dagegen nicht erforderlich. Das diesbezügliche Beschwerdevorbringen geht daher ins Leere. VI. Zur Unzulässigkeit der Revision…
…Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels Sattelzugmaschine gebraucht, Typ Volvo FH42TB mit dem amtlichen Kennzeichen b (TR), vorgeschrieben, weil sie eine der Pflichten nicht erfüllt habe, die sich für sie bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens…
…Zeitpunkt, in dem die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt, nicht mehr erfüllt wird, oder [...] (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…
…sie entstandene Eingangsabgaben wegen der widerrechtlichen Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels vorgeschrieben, weil sie eine der Pflichten nicht erfüllt habe, die sich für sie bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergeben hat.…
…Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…von Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme der Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben, festgestellt werden konnten, erfolgte die Festsetzung einer gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK entstandenen Zollschuld zu Unrecht. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes…
…Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…
…der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des…
…der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des…
…worden ist, ist die Zollschuld gemäß Artikel 204 ZK durch Nichterfüllung einer Pflicht aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung entstanden. Da mit dem Beförderungsmittel rechtswidrig eine gewerbliche Güterbeförderung im Zollgebiet durchgeführt worden ist, ist dieses zweifellos in den Wirtschaftskreislauf der Union eingegangen. Die…
…Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 leg. cit ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…
…oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…
…Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…ZK genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung nicht wirklich ausgewirkt hat…
…Beförderungen keine Verletzung von Pflichten nachweisbar war, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben, erfolgte die Festsetzung der Zollschuld gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK mit dem angefochtenen Bescheid zu Unrecht. Dies gilt auch für den von der Bf…
…Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…