…Slowakei und Österreich und zu unwesentlichen Pflegedienstleistungen auch in Deutschland), ist primär die Verordnung (EG) 883/2004 anzuwenden. Die VO ist vom Grundsatz getragen, dass Personen, für die sie gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen (Art. 11 Abs. 1) und zwar in der Regel…
…Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin vermittelt Pflegekräfte an Patienten in Österreich. Im Zuge einer auch den Streitzeitraum umfassenden Außenprüfung traf die belangte Behörde ua die folgenden Feststellungen: "Tz 2 Inländische Betriebstätte Im Zentralen Melderegister scheinen zur Frau [Bf] folgende Einträge auf: 2.12.2004 - 27.11.2007…
…für die getätigten Fahrten. Seinen Führerschein und Zulassungsschein habe er bereits vorgelegt. Zu folgenden Zeiten sei er nicht in Österreich gewesen: 1.1.—31.1.2013 1.4.—31.5.2013 1.9.—14.11.2013 30.1. —- 31.3.2014 1.7. — 31.7…
…in den Spitälern/Pflegeeinrichtungen (nur) Pflegediensleistungen durchzuführen (3.4. Vermittlungsvertrag "neu") und - wie oben ausgeführt - mit diesen Einrichtungen keine vertraglichen Beziehungen einzugehen. Da die Pflegefachkräfte von der Bf. somit nicht (bloß) „vermittelt“, sondern zur Erbringung von Pflegedienstleistungen für Spitäler/Pflegeeinrichtungen unter Vertrag genommen worden sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Bf., Adr. , über die Beschwerde vom 24.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 09.01.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die…
…nach Österreich verbracht und laufend im Inland verwendet. 2. Mit Schreiben jeweils vom 26. Februar 2020 hat die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers die Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde eingebracht. Im Wesentlichen wird vorgebracht, dass der Beschwerdeführer seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich, sondern in Deutschland habe…
…einer Bank in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den strittigen Einkünften handelt es sich um Ruhegehälter, die nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, sondern vom ehemaligen Arbeitgeber. Das Besteuerungsrecht an den Vorruhestandsgeldern steht daher gem. Art. 18 Abs. 1 DBA der Republik Österreich zu. D…
…betreffenden Informationen aus Deutschland habe der Beschwerdeführer verspätet erst nach Veranlagung der Einkommensteuer in Österreich erhalten. Weiters wurde geltend gemacht, dass der Beschwerdeführer verheiratet gewesen und ab dem ***TM***2014 verwitwet sei. Seine Ehegattin sei zu 90 % behindert gewesen und habe in den Jahren 2013…
…Vergleich der Rahmenbedingungen wurde durch die Internetrecherche von insgesamt 49 Fallbeispielen in Italien, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden und deren anschließende Analyse nach festgelegten Kriterien vollzogen. Die Südtiroler LandwirtInnen bieten vorwiegend Kinderbetreuung, Schule und Seniorenbetreuung am Bauernhof an. Angebote in den Bereichen Rehabilitation…
…in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen dieser Person einbezogen werden (Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Zwischen den Verfahrensparteien ist unstrittig, dass die von der Y AG erhaltenen Bezüge solche im Sinn des Art. 18 Abs. 1 DBA-Deutschland sind und…
…1 DBA Deutschland ausschließlich in diesem Anteil (33,18%) das Besteuerungsrecht an den Einkünften zu; der Republik Österreich als Ansässigkeitsstaat verbleibt hingegen das Besteuerungsrecht an den (restlichen) "außerhalb von Deutschland" erbrachten Arbeitsleistungen an 145 Tagen (66,72%). Das Finanzamt_A hat sohin in der Beschwerdevorentscheidung…
…die Anteile nicht feststellbar sind, nach dem Verhältnis dessen, was den beteiligten Personen bei Auflösung der Gemeinschaft zufallen würde.[…]" § 1 Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV id Stammfassung BGBl Teil II vom 29. Jänner 1999 (im Folgenden: EinstV), lautete: "(1) Unter Betreuung sind alle in relativ…
…Christine Smolle und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Elisabeth Traxler, Dr. Karl Stetter und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 14, 1010 Wien gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 26. August 2010…
…Schreiben vom 16.8.2016 erklärt der Bf dem Finanzamt gegenüber, sich nicht mehr an der slowakischen Adresse aufzuhalten und ersuchte um eine neuerliche Zustellung der Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 an die Wohnadresse in Österreich. III. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf den Inhalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RSM Austria Steuerberatung GmbH, Tegetthoffstraße 7, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 25. Juni 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 25. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 13.02.1997 unter der Firma "X-GmbH" gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftszweig ist laut Firmenbuch die "Sozialökonomische Dienstnehmerbetreuung". Gesellschafter waren in den Streitjahren die Gemeinde-G1, die Gemeinde-G2, die Gemeinde-G3…
…zwischen der Bf. und den Spitälern/Pflegeeinrichtungen. Zwischen den Pflegefachkräften und den Spitälern/Pflegeeinrichtungen hingegen bestanden keine Vertragsverhältnisse. Ganz im Gegenteil: Die Pflegefachkräfte mussten sich in den sog. „Vermittlungsverträgen“ sogar ausdrücklich dazu verpflichten, (unmittelbar) mit den Spitälern/Pflegeeinrichtungen keine Verträge abzuschließen. Von einem durchlaufenden Posten…
…seine (Ex-?)Ehegattin S nie in Österreich wohnhaft. Auf mehrere Fragen des Außenprüfers betreffend Familienstand verwies der Bf. stets auf seine bisher gemachten Aussagen bei der Finanzpolizei und gab keine konkrete Antwort. Die Mutter des Bf. ist an der Adresse DeutschlandE wohnhaft, sein Vater starb…
…beisitzenden Richter Mag. Josef Gutl und den fachkundigen Laienrichtern Mag. Christiane Riel-Kinzer (Wirtschaftskammer Steiermark) sowie Mag. Bruno Sundl (Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark) in Anwesenheit der Schriftführerin Lisa Pfingstl über die Beschwerden der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Klug & Partner Steuerberatungskanzlei, Petersbergenstraße 7…
…Neubrandenburg gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht geltend machen. Damit erwachse ihm bei einem Eingangssteuersatz in Deutschland von rd. 24% eine Steuerbelastung von ca. 130 €. Der Steuerentlastungseffekt, wie er sich nach der vom Finanzamt vorgenommen Verlagerung der Kosten auf den deutschen Anteil des Gesamteinkommens ergebe, betrage ca…