…Jänner 2012 hervorgeht, dass die Forderung nicht bestanden hat und die Pfändung somit ins Leere gegangen ist, war die gegen das Zahlungsverbot ergriffene Beschwerde (Berufung) als unzulässig zurückzuweisen. Pfändungen ins Leere sind nichtig und damit wirkungslos (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Einwendungen gegen…
…EO“. Dass etwaig mit diesen Bezügen das Existenzminimum nicht erreicht würde, führe lediglich zu dem Ergebnis, dass die Pfändung ins Leere gehe, bedinge aber keinesfalls, dass diese Forderung nach geltenden Vorschriften der Vollstreckung insgesamt entzogen sei. Wodurch die Finanzbehörde die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf …
…die damalige Pfändung ins Leere gegangen sei, da € 25.000.—von einem Treuhandkonto aus dem Hausverkauf gepfändet wurden. Die Pfändungsbescheide an Banken und Lieferanten müssten richtig gestellt werden um die Kreditschädigung bei Banken und Lieferanten zu beenden. Eine Überpfändung oder generell falsche Pfändung würde…
…das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Pfändung sei ins Leere gegangen, da die Sparbücher zu Gunsten der ***Bank*** zediert und die Konten des Bf zum Zeitpunkt der Pfändung im Minus gewesen seien. Die Pfändung an sich wäre korrekt und werde daher auch nicht…
…dass die Forderung nicht bestanden hat und die Pfändung somit ins Leere gegangen ist, war die gegen das Zahlungsverbot ergriffene Beschwerde (Berufung) als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Pfändungen ins Leere sind nichtig und damit wirkungslos. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des…
…95/13/0274; 10.5.2010, 2009/16/0102). Die gegenständliche Pfändung ging jedoch nach den Feststellungen ins Leere, da eine nicht (mehr) bestehende Forderung gepfändet wurde. In einem solchen Fall wäre nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung eine von der Drittschulderin erhobene Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen…
…zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem…
…Ausmaß der Abgabenschuld wäre in einem Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abgabenanspruches zu würdigen gewesen und ist nicht mehr Gegenstand im Pfändungsverfahren. Der Einwand gegen den ausgewiesenen Abgabenrückstand geht daher insoweit ins Leere. Grundlage des gegenständlichen Pfändungsverfahrens ist der Rückstandsausweis vom 9. März 2018…
…Satz BAO zu Recht erfolgte. Der Einwand, dass der Pfändungsbescheid ins Leere gehe, übersieht, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046) die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung ins Leere geht, sie keine Wirkung entfaltet und ein Pfandrecht nicht begründet…
…zu Recht erfolgt sei. Die Veranlassung der Pfändung sei aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und keinesfalls aufgrund unverstandener Unterlagen erfolgt. Auch die im Beschwerdebegehren sonstig angeführten Gründe seien nicht entscheidungsrelevant und gingen ins Leere. Gegen das Verfügungsverbot sei - wie in der Rechtsmittelbelehrung angeführt - gemäß § 77 Abs…
…Gericht mittels Klage gelten machen können (vgl. § 14 AbgEO). Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, verspätet über die Kontenregisterabfrage informiert worden zu sein, geht dieses Vorbringen ins Leere. Die Abgabenexekutionsordnung sieht diesbezüglich kein Vollstreckungshindernis vor. Im Übrigen ist weder dem § 4 Abs. 6 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG…
…Pfändung noch besteht (OGH 5.12.1996, 6 Ob 2138/96x; 28.6.2018, 9 Ob 22/18b). Für gewöhnlich wird er nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ins Leere gehen, da durch die Überweisung des gepfändeten Betrages an den betreibenden Gläubiger die Pfändung…
…auf dem Girokonto des Abgabenschuldners gar nicht zur Pfändung eines Geldbetrages gekommen ist, gehen seine Einwände, das Finanzamt könne ein unpfändbares Einkommen nicht pfänden, ins Leere; die Pfändung verlief erfolglos. Auch die Aufhebung einer (nicht erfolgten) Pfändung eines Guthabens kommt aus den genannten Gründen nicht…
…dass diese Pfändung mangels erliegenden Guthabens ins Leere gegangen sei. Der Ordnung halber sei festzuhalten, dass diese Pfändung nur stichtagsbezogen gewesen sei und nur ein allfälliges zum Zeitpunkt des Einlangens des Pfändungsbescheides bei der Drittschuldnerin erliegende Guthaben umfasst habe. Im Einbringungsverfahren sei die Frage der…
…Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Obwohl die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung ins Leere geht, sodass eine dennoch vom Drittschuldner gegen das Zahlungsverbot ergriffene Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist (VwGH 25.9.2013, 2011/16/0155), kann nicht…
…zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ginge die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung besteht und dem…
…wird daher der Betrag in Höhe von € 909,00 von der Pfändung freigegeben, der Restbetrag wird auf den vollstreckbaren Abgabenrückstand angerechnet. Ihr Vorbringen im Schreiben vom 10.02.2019, die Beschwerde richte sich ebenfalls gegen den Pfändungsbescheid vom 25.07.2018 geht ins Leere…
…nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens entstanden ist, gehen die Einwendungen des Bf., dass die dem Pfändungsbescheid zugrundeliegenden Forderungen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet worden seien, insoweit ins Leere. Gemäß § 102 IO haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist, (…) im Insolvenzverfahren geltend…
…die Pfändung als Grundlage für die Exekution erst zum Zeitpunkt der erst am 06.02.2018 erfolgten Zustellung des Verfügungsverbotes wirksam wurde, ins Leere geht. Zum Vorbringen der Bf., dass ihr am 06.02.2018 eine Kopie des mit 04.10.2017 datierten Bescheides „Pfändung…
…Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Pfändungsverfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Pfändung einer…