…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
…Gleichzeitig wird der Bf. im Spruch als persönlich haftender Gesellschafter der X.OG (einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit) als Haftungspflichtiger für aushaftende Abgaben der OG herangezogen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist zur Auslegung eines Bescheidspruches auch die Bescheidbegründung heranzuziehen (vgl. VwGH 11.09.2003…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
…vollständig genannt worden, weshalb der Bescheid keinen Bescheidcharakter erlangt habe. Außerdem sei zwischen Bescheidadressat und Zustellbevollmächtigten zu unterscheiden. Bescheidadressat sei die Bf. gewesen. Nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit bleibe gem. § 191 Abs. 2 BAO die Zustellungsbevollmächtigung der bisher vertretungsbefugten Personen aufrecht, sofern dem…
…wurde hier unzweifelhaft eine beendete und nicht mehr existente Personenvereinigung angesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in umfangreicher und ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass dann, wenn eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existiert, kein Bescheid mehr an sie ergehen darf (VwGH 16.05.2002, 96/13/0170)…
…Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden“ (Abs. 5 letzter Satz leg. cit.). Die bloße (nicht gesetzmäßige) Adressierung an eine bereits beendete Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vollbeendigung bereits mit Auflösung eingetreten ist, ergibt hingegen kein taugliches Zurechnungssubjekt der Einkünfte als Spruchbestandteil. Eine Teilwirksamkeit nach § 191…
…auch die Aufteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Keine Feststellung der Einkünfte findet statt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, wenn die Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz noch eine Betriebsstätte im Inland hat (§ 188 Abs…
…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs…
…und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. …" Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten gemäß § 19 Abs 2…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO: Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach …
…133 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach §…
…denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, war eine Zustellung des Feststellungsbescheides 2008 am 14. April 2010 an die nicht mehr existente Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr zulässig. Da die angefochtene Erledigung dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen hat, hat sie Bescheidqualität nicht erlangt (vgl…
…11 Euro festgestellt. Davon entfallen auf Bf1 192,06 Euro und auf Bf2 192,05 Euro. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO)…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach …
…6. Feststellungsbescheide nach § 188 BAO sind gemäß § 191 Abs. 1 lit. c leg. cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu richten, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit…
… 260 Abs 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Erledigung) sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 191 Abs 1 lit c BAO ergeht ein Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Gemäß § 191 Abs 3 zweiter Satz…
…IV Rechtliche Erwägungen: Gemäß § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesene Gesellschafter (Mitglieder) über. Mit dem Tatbestandsmerkmal "Beendigung" knüpft § 19 Abs 2 BAO an das…
…BAO) oder nach § 101 Abs 3 oder 4 BAO als zugestellt gelten (VwGH 21.4.2005, 2003/15/0022). Schriftliche Ausfertigungen, die nach Beendigung einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in einem Feststellungsverfahren an diejenigen ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, sind einer nach § 81 BAO…
…Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 30.01.2013, 2012/13/0027; VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in…
…hat die Abgabenbehörde erster Instanz mit NachnameBW VornameBW und VornameGattin bezeichnet. Die NachnameBW VornameBW und VornameGattin (GesbR) hatte aktenkundig ihre Tätigkeit im Jahr 2013 bereits beendet. Eine Bescheidzustellung an die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit war daher am 9. August 2013 nicht mehr zulässig, denn nach …