…ergebe 21.504,27 Euro, welche die steuerpflichtigen Umsätze im Inland seien. Mit Schreiben vom 18.2.2016 bat das Finanzamt die Bf um schriftliche Stellungnahme, ob Personenbeförderungsleistungen erbracht werden. Wenn sich solche Leistungen auf das Inland und Ausland erstrecken, so sei nur der inländische…
…gegebenen Fall wurden von den Geschäftspartnern der Bf. keine Rodeln angemietet, sondern Zeitkarten für Personenbeförderungsleistungen samt Nebenleistungen erworben. Entgegen den Ausführungen in der Beschwerde lag zum Zeitpunkt des Zahlungszuflusses nach Ansicht des erkennenden Gerichts eine ausreichend konkretisierte Leistung vor, weshalb die Anzahlungsbesteuerung nach § 19 Abs…
…Euro/Pensionist und 25 Euro/Kind folgende Gesamtumsätze angegeben: [...] Aus diesen Bruttoumsätzen ist der auf das Inland entfallenden Bruttoanteil herauszurechnen. Bei Personenbeförderungsleistungen errechnet sich der auf das Inland entfallende Teil anhand der zurückgelegten Kilometer (§ 3a Abs 10 UStG 1994: eine Beförderungsleistung wird dort ausgeführt…
…von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. (…) (10) Eine Personenbeförderungsleistung wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine Beförderungsleistung sowohl auf das Inland…
…Galaabend in Schönbrunn, Heurigenbesuch und Stadtrundgang mit Verpflegung angefallen. Die Vorsteuern aus den Kosten für Personenbeförderungsleistungen (Arrival und Departure Transfers) sowie den Leistungen des Fotografen wurden im Ausmaß von 823,14 Euro anerkannt. Die Kosten für die Zurverfügungstellung der Tourismusbroschüren, Gala- und Heurigenabend sowie Stadtrundgang…
…bewirkt wird. Erstreckt sich eine Beförderungsleistung sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland, so fällt der inländische Teil der Leistung unter dieses Bundesgesetz. Für grenzüberschreitende Personenbeförderungsleistungen ist somit das Einheitsprinzip aufgehoben. Im Inland steuerbar ist nur der inländische Teil der Leistung (vgl. Ruppe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], über die Beschwerde vom 20.11.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.10.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SenV***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***Vt***, ***Vt-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Juni 2021 gegen den Bescheid des…
Umsätze 2009 à 10% USt lt. BFG: | 363.548.381,77 | Bezeichnung: | 2009 | Gesamtbetrag d. Entgelte lt. BP: | 443.599.268,80 | Reduzierung Umsätze 1-3/2009: | - 134.167,53 | Gesamtbetrag d. Entgelte lt. BFG: | 443…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 22. März 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 4. März 2016 und vom 14. März 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache VNA FNA, GasseA, PLZA OrtA, über die Beschwerde vom 24.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXYZ vom 21.04.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, 1) über die Beschwerde vom 29.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 21.09.2015 zu St.Nr. 000/0000 betreffend Einkommensteuer 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch Ve Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, Adresse1, gegen die Bescheide des Zollamtes Salzburg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. September 2020 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-6/2020, Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Name, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.05.2009, betreffend Gewährung der Tagesgelder als Werbungskosten zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 10.02.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 07.01.2014, 520000 betreffend zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 29. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***3…
Die kostenlose bzw. verbilligte Nutzung von Verkehrsmitteln des ehemaligen Arbeitgebers für private Zwecke stellt einen geldwerten Vorteil im Sinn des § 15 Abs. 1 EStG 1988 dar und führt zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, weil von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 24. Februar 2025 betreffend Einkommensteuer 2019, Einkommensteuer 2020, Einkommensteuer 2021, Einkommensteuer 2022…