…der Beschuldigte bezüglich der KG) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Zu dieser Offenlegungspflicht der Gesellschafter gehört auch die Verpflichtung, anteilige Einkünfte gemäß § 188 BAO (z.B…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat zzaa 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Reinigungsdienstleister, whft. XXX, vertreten durch die…
…und grundsätzlich nicht eingeschränkt gesehen werden - innerhalb dieses Bereiches Rechtspositionen zu beziehen und die diesen entsprechenden Sachgegebenheiten als Sachverhalte zu betrachten und offenzulegen. Damit hat der Abgabepflichtige seine Offenlegungspflicht erfüllt. Die Grenze ist die Vertretbarkeit des Interpretationsverständnisses von den anzuwendenden Rechtsvorschriften. Dem Abgabepflichtigen steht es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***15*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf3***, ***14***, vertreten durch RA Mag. Renate Mrus, Geologengasse 3, 1030 Wien wegen des Finanzvergehens nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28.7…
…Nr. 194/1961) normiert die Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen: "(1) Die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. (2) Der Offenlegung dienen insbesondere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***4*** in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf3***, 7. Haidequerstr. 6 Tür 156, vertreten durch RA Mag. Renate Mrus, Geologengasse 3, 1030 Wien wegen des Finanzvergehens gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , gegen den Bescheid des Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 19.12.2014, betreffend Berichtigung gemäß §§ 293 b BAO des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 29.5.2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
***Bf*** hat diesen Vertrag erst - überraschend - während der Schlussbesprechung vorgelegt. Überraschend deshalb, weil von diesem Vertrag in keiner der vorliegenden sehr umfangreichen Unterlagen die Rede war: weder im vielseitigen Akt der Staatsanwaltschaft, noch in der Buchhaltung oder den Unterlagen der CEE, noch in den ebenso…
…auch erlangte er durch die Treuhand sonst kein Entgelt oder vermögenswerte Zuwendungen. II. Offenlegunqspflicht: Wenn A B vorgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung bei der S GmbH auf die tatsächlichen Verhältnisse nicht hingewiesen wurden und daher nachträgliche vertragliche Vereinbarungen für steuerliche Zwecke nicht anerkannt…
…anzuzeigen. § 138 BAO (1) Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben die Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis…
1. das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA); sofern das vbPK SA über das Stammzahlenregister nicht ermittelt werden konnte, sind Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Ansässigkeitsstaat aufzunehmen; 2. die Konto- oder Depotnummer und 3. den jeweiligen Betrag. (4) Zum Zweck der Datenübermittlung…
Tz 79 Das Parteiengehör ist verpflichtend und bezweckt, der Partei Gelegenheit zur Äußerung zu behördlichen Sachverhaltsannahmen und zur Kenntnisnahme der Ergebnisse des Beweisverfahrens und zu dessen Stellungnahme zu geben. Durch diese Bestimmung ist somit sichergestellt, dass der Abgabenpflichtige Kenntnis von den von der Außenprüfung bearbeitenden…
…Die Nachweispflicht ergibt sich aus den allgemeinen Verfahrensvorschriften. Demnach haben Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihres Anbringens zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht…
…eines Angestellten der Volksbank davon ausgegangen, dass er die Spekulationseinkünfte nicht versteuern müsse. Vorsätzliches Handeln hinsichtlich der Verletzungen der Offenlegungspflicht in den Einkommensteuererklärungen 2003 bis 2005 sei daher - mangels anderer Beweisergehnisse - nicht erweislieh. Ob der Beschwerdeführer - möglicherweise - damit zusammenhängend, fahrlässige Abgabenverkürzungen zu verantworten gehabt hatte…
…dürfte. Aus § 119 BAO folgt auch, dass nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen ist, also gesetzliche Bestimmungen und gewisse Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Eine Offenlegungspflicht für Kapitalabflüsse gibt es weder im § 12 KapMeldeG noch im § 114 BAO. Sollte mir der Vorwurf der Steuerhinterziehung, Steuerunehrlichkeit oder des…
…die dazugehörigen Belege wie Bankauszüge gemäß § 132 BAO aufbewahrungs- und gemäß § 119 BAO offenlegungspflichtig. Die Sammlung der Bankkontoauszüge eines gemischten Kontos gelte nur dann als Aufzeichnung, wenn der Abgabenbehörde in alle Bankkontoauszüge und die dazugehörigen Einzelbelege Einsicht gewährt werde. Gemäß § 119 BAO müssten seine Behauptungen…
…Datenübermittlung mit dem Hinweis auf die fehlende Erforderlichkeit, Bedenken aufgrund Bestimmungen des Bankgeheimnisses sowie des Datenschutzrechts. Eingewendet wird neben datenschutzrechtlichen und bankrechtlichen Schranken auch das Fehlen einer Offenlegungspflicht in dem Umfang, als Daten von der Behörde angefragt werden. Angeboten wurde die Einigung auf die Übermittlung…
…noch stellte dieser in dieser einen Antrag auf deren Vertagung zwecks Vorlage derartiger Belege. Gemäß § 138 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Vorsitzende ***8***, die Richterin ***9*** und die fachkundigen Laienrichter ***11*** und ***12*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ***13***, ***6*** wegen der Verletzung der Meldepflicht nach § 5 WiEReG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Marianne Strohmaier, Wittmannsdorf 12, 8093 Sankt Peter am Ottersbach, vom 18.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 18.02.2014 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer…