Die steuerlichen Agenden wurden in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen durch die bestellte Steuerberatungskanzlei wahrgenommen, die auch Erstauskünfte für eine Betriebsaufnahme als Buschenschank im Rahmen einer Pauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe erteilt hat. Die Beschuldigten haben jedoch in Kenntnis der dafür bestehenden Vorgaben diese Kriterien nicht erfüllt und…
3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)BetriebesErtragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch Z, über die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 06. November 2013, betreffend Neubewertung, Steuernummer, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…