IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch A, B sowie die fachkundigen Laienrichter C und D in der Beschwerdesache des NN, ***Bf1-Adr*** vertreten durch V, Adresse, über die Beschwerde vom 18.12.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes 4/5/10 (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 22. Dezember 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 23. November 2022 betreffend Umsatzsteuer 2018 und 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich (vormals ***FA***) vom 27. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache BF., Adr. , über die Beschwerde vom 25.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 27.03.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache BF., Adr., über die Beschwerde vom 26.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABV vom 18.04.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: I…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Hinblick darauf, dass nach dem klaren Gesetzeswortlaut keine Säumnisbeschwerde im Fall der Nichtvorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vorgesehen ist, ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 3. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. September 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. August 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den vorsitzenden Richter R, den beisitzenden Richter R und die weiteren Senatsmitglieder AundB unter Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 14.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA…
…vom 27.02.2014, 2009/15/0212). Insofern bestehen im gegenständlichen Fall aufgrund der Nichtvorlage von Unterlagen im Zusammenhang mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. der mangelnden Mitwirkung des Beschwerdeführers an der Sachverhaltsaufklärung keine Zweifel an der grundsätzlichen Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde. Bereits im Erstverfahren wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des NN, Adresse, vertreten durch V, Adresse, vom 02.03.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 30.01.2017, Abgabenkontonummer nn, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO nach Durchführung einer…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da es hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung einer Säumnisbeschwerde wegen Nichtvorlage einer Beschwerde durch die Abgabenbehörde keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt, war die ordentliche…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da es hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung einer Säumnisbeschwerde wegen Nichtvorlage einer Beschwerde durch die Abgabenbehörde keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt, war die ordentliche…
…Ist das aufgrund der Nichtvorlage der Beschwerde gegen den Wiederaufnahmsbescheid nicht möglich, so vermag diese Vorlage des FA eine Entscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichtes nicht auszulösen. Die Nichtvorlage der Beschwerde gegen die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide 2003 und 2006 bewirkt die Unzulässigkeit der Vorlage der Beschwerde gegen die mit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Vorlageerinnerung der ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Hedwig Weber, Ausseer Straße 32, 8940 Liezen, vom 22.10.2020 zur Beschwerde vom 06.05.2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 01.04.2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache NAME, Adresse, 1050 Wien, über die Beschwerde vom 13.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 02.11.2017 betreffend Abweisung des Antrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, Türkei, vertreten durch Stbg, über die Beschwerde vom 07.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 13.10.2017, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. März 2014 betreffend Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Innrain 32 6020 F. www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch S-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes F. vom 16.10.2012 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des NN, Adresse, vertreten durch V, Adresse, vom 17.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 2014, Abgabenkontonummer nn, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO nach durchgeführter mündlicher Verhandlung…