…Wochengeld (§ 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG) - ungeachtet des einkommensteuerrechtlichen Grundsatzes, Einkommensersatz wie Erwerbseinkommen zu besteuern - im Hinblick darauf gerechtfertigt sei, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse (§ 162 Abs 3 ASVG: "vermindert um die gesetzlichen Abzüge"), aber kein Grund ersichtlich wäre, dass…
…vergleichbar ist, Folgendes: Während das inländische Wochengeld gemäß § 162 Abs. 3 ASVG nach dem früheren Nettoarbeitsverdienst bemessen wird, wird die liechtensteinische Geldleistung im Falle der Mutterschaft vom bisherigen Bruttoarbeitslohn bemessen. Die strittige Leistung ist folglich nicht mit dem inländischen Wochengeld vergleichbar; sie ist vielmehr mit…
…Einkommensersatz wie Erwerbseinkommen zu besteuern, sei die Ausnahme der Steuerpflicht für das Wochengeld im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse. Es sei aber kein Grund ersichtlich, dass bei grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe-)Partners der sonst nicht zustehende Alleinverdienerabsetzbetrag nur deshalb…
…a EStG 1988 schadet auch bei der Anwendung des FZA der Umstand, dass die Schweizer Arbeitslosenentschädigung vom Bruttoarbeitsverdienst (versicherter Verdienst), das österreichische Arbeitslosengeld aber vom Nettoarbeitsverdienst (Nettoeinkommen) berechnet wird, der Vergleichbarkeit. Wenn daher der in Österreich ansässige Bezieher des Schweizer Arbeitslosengeldes dieses in Österreich versteuern…
…Einkommensersatz wie Erwerbseinkommen zu besteuern, sei die Ausnahme der Steuerpflicht für das Wochengeld im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse. Es sei aber kein Grund ersichtlich, dass bei grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe-)Partners der sonst nicht zustehende Alleinverdienerabsetzbetrag nur deshalb…
…worden. Laut Auskunft seien, im Unterschied zum gesetzlichen Wochengeld, das vom "Nettoarbeitsverdienst" bemessen werde, die als Krankenunterstützung berechneten Tagsätze der Ärztekammer NÖ laut § 44 der Satzung Bruttobeträge und somit der Besteuerung zu unterziehen (Beweismittel "Auskunft des Bereiches Private ANV" und "BwFB Anfragenbeantwortung 2010/2011). Der…
…1 Z 4 lit. a EStG 1988) im Hinblick darauf gerechtfertigt sei, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse (§ 162 Abs. 3 ASVG: "vermindert um die gesetzlichen Abzüge"). Darauf Bezug nehmend hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem ein in Liechtenstein infolge einer Mutterschaft ausbezahlten Taggeldes betreffenden…
…Einkommensersatz wie Erwerbseinkommen zu besteuern, sei die Ausnahme der Steuerpflicht für das Wochengeld im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse ("vermindert um die gesetzlichen Abzüge"). Es sei aber kein Grund ersichtlich, dass bei grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe)Partners der sonst…
…dass die Steuerbefreiung für das Wochengeld - ungeachtet des einkommensteuerrechtlichen Grundsatzes, Einkommensersatz wie Erwerbseinkommen zu besteuern - gerechtfertigt sei, weil es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse, aber kein Grund ersichtlich wäre, bei grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe)Partners den sonst nicht zustehenden Alleinverdienerabsetzbetrag nur deshalb zu gewähren…
…für das Wochengeld (§ 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG) im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemisst. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes war daher im Rahmen seiner bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 1.3.2007 zu prüfen, ob sich die in…
…Ausnahme der Steuerpflicht für das Wochengeld (§ 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG) im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemisst (§ 162 Abs. 3 ASVG: „vermindert um die gesetzlichen Abzüge“). Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber, wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes…
…zu besteuern, sei die Ausnahme der Steuerpflicht für das Wochengeld (§ 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG) im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass es sich nach dem Nettoarbeitsverdienst bemesse (§ 162 Abs 3 ASVG: "vermindert um die gesetzlichen Abzüge"). Es sei aber kein Grund ersichtlich, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien VN1 VN2 Bf, Beschwerdeführer, PLZ1 Stadt1, und Finanzamt Österreich als Amtspartei und als Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes Stadt2 Stadt3 über die Beschwerde vom 13.12.2017 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 21. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Dezember 2017 betreffend Einkommensteuer 2013 - 2016 nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf*** über die Beschwerden vom 7. September 2012 und vom 5. Oktober 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 9. August 2012 und vom 24. September…