IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Weinberger & Höchtl Steuerberatung OG, Mariazeller Straße 150, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 23.8.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln vom…
…aus einer Nennkapitalerhöhung vorgelegen. Es werde daher beantragt die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftssteuer von € 2.815.000,00 auf € 1.407.500,00 zu reduzieren und die Gesellschaftssteuer mit € 14.075,00 neu festzusetzten. Diese Beschwerde wies die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…EStG“. Hinsichtlich der Mitunternehmeranteilseinbringung von A.B. liege eine „Konzentrationsverschmelzung“ im Sinn der Rz 369 in den UmgrStR 2002 vor. Eine Nennkapitalerhöhung bei der übernehmenden A-GmbH habe nicht stattgefunden. Dementsprechend wäre ein positiver Unterschiedsbetrag in eine Kapitalrücklage einzustellen. Die Kapitalrücklage hätte unzweifelhaft Einlagen- an…
…Anschaffungskosten erhöhen allerdings einen späteren Veräußerungs- oder Liquidatitionsgewinn..." Die übernehmende Kapitalgesellschaft hat den positiven handelsrechtlichen Wert der Sacheinlage, soweit eine Nennkapitalerhöhung nicht in Betracht kommt oder er die Nennkapitalerhöhung übersteigt, in eine Kapitalrücklage und den positiven steuerlichen Sacheinlagewert in das Evidenzkonto einzustellen. Anschaffungskosten sind gemäß …
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Ju.Dex über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Mai…
Wie bereits ausgeführt, ist allen diesen Vergleichsbetrachtungen gemeinsam, dass sie jeweils für sich zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes führen würden. Da es aber nicht nur eine bilanzielle, sondern auch eine aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitbare steuerliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung gleichwertiger wirtschaftlicher Sachverhalte gibt, sprechen alle oben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
b. Auch die an die Kapitalherabsetzung anschließende - und hier steuerlich separat zu beurteilende - (effektive) Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von jungen Aktien stellt keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 dar. Der Vorgang der Kapitalerhöhung kann grundsätzlich nicht in einen Veräußerungsvorgang durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., Adr.Bf., vertreten durch Z.&Z.Rechtsanwälte, Adr.RÄ, über die Beschwerde vom 15. Februar 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12. Jänner 2016 betreffend Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, ADR2 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…