…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr sei durch einen von einer Post-Geschäftsstelle oder einem Kreditinstitut bestätigten Zahlungsbeleg in Urschrift nachzuweisen. Dieser Beleg sei der Eingabe anzuschließen. Als Nachweis für die Entrichtung der Gebühr sei erst mit der gegenständlichen…
…unterschiedlichen (nachstehend angeführten) Aktenzeichen verbucht: zz2 zz3 zz4 zz5 zz6 Er habe die seitens des UVS OÖ dafür angeforderte Gebühr von € 14,30 am 15. Juli 2013 entrichtet. Der Gebührenbescheid sei daher ersatzlos aufzuheben. Als Nachweis für die Richtigkeit seines Vorbringens legte der Bf…
…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel übermittelt. Demzufolge war die für 1 Eingabe samt 9 Beilagen in Höhe von gesamt € 49,40 zu entrichtende Gebühr vom Bf (bislang) nicht entrichtet worden. Laut weiterer Anmerkung am amtl. Befund "wurde der Bescheid zugestellt und die Partei…
…über die Höhe der festen Gebühren betrifft, als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Bescheid des Amt vom 27. Jänner 2014, 1, über die Anerkennung tatsächlich ausgeübter Tätigkeiten als Nachweis für…
…sondern es wurden für ihn auch seine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Einem Geschäftsführer einer GmbH gebührt - selbst ohne Vorliegen einer Vereinbarung - eine angemessene Entlohnung. Hinsichtlich der steuerlichen Folgen des Geschäftsführerbezuges stehen daher nicht formelle Vereinbarungen im Vordergrund. Es ist vielmehr auf die Angemessenheit des Geschäftsführerbzuges abzustellen (vgl…
…detaillierte Gebührenaufstellung vom 20.7.2015 über die zu den betr. Schilehrern zu entrichtenden Landesverwaltungs- und Bundesgebühren übermittelt. Darin wird ua. zu den Bestimmungen und zur Höhe der Bundesgebühren nach dem GebG 1957 im Einzelnen ausgeführt und darauf hingewiesen, dass die ha. Behörde (BH) für…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…der Beschwerdeführerin nach vorläufiger Ansicht des Bundesfinanzgerichtes als Schutzbehauptungen erscheinen. Dass eine Überweisung der entrichteten Gebühren an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel nicht im Wege des online-Bankings erfolgt sei und so - ungeachtet des Umstandes der Beschlagnahme von Unterlagen - jederzeit die geforderten Nachweise…
…dass die Behörde, bei der die Gebühr anfällt, in diesem Fall die Behörde, die für die Gewerbeberechtigung des Bf. zuständig ist, die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten hat. Wie das Finanzamt zutreffend in der Stellungnahme…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…eine Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 für 2 Eingaben in Höhe von € 28,60 und 2. eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in Höhe von € 14,30 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…Die Behörde hat die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr im Bezug habenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Im Übrigen gelten § 203 BAO und § 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 ist zur Entrichtung der Stempelgebühren…
…05. April 2016 setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gemäß § 2 BuLVwG-EGebV die Gebühr für eine Eingabe in Höhe von 30,00 €, sowie die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 im Ausmaß von 50% der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr, d…
…Beschwerdeführer am 21.9.2018 entrichtet, wobei er den Betrag jedoch fälschlicherweise auf sein Abgabenkonto bei seinem Wohnsitzfinanzamt zur Einzahlung brachte und nicht auf das in der Rechtsmittelbelehrung angegebene Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel. Da die Entrichtung der Beschwerdegebühr somit vorerst nicht…
…der Bf nach vorläufiger Ansicht des Bundesfinanzgerichtes als Schutzbehauptungen erscheinen. Dass eine Überweisung der entrichteten Gebühren an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel nicht im Wege des online-Bankings erfolgt sei und so - ungeachtet des Umstandes der Beschlagnahme von Unterlagen - jederzeit die geforderten Nachweise…