IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
…25.6.2025, in der neuerlich auf den Beschluss des Bezirksgerichtes ***BG*** vom 8.5.2024 sowie auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 28.5.2019, 2Ob72/19f, betreffend Nachlasszugehörigkeit eines Steuerguthabens verwiesen wurde. Der im Wege der Legalzession gemäß § 324 Abs. 3 ASVG…
…Hinblick auf die Beteiligung minderjähriger Miterbinnen nicht stattfinden könnte. Das Ergebnis dieses vorangeführten, im Gerichtskommissionsprotokoll abgeschlossenen Erbübereinkommens wurde auch in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen. Beweis: Einantwortungsbeschluss und Gerichtskommissionsprotokoll Aufgrund der Nachlasszugehörigkeit der erbl. Liegenschaften EZ-1 und EZ-2 je der KG-X unterliegt dieser Rechtsvorgang …
…der Verstorbenen beantragten Arbeitnehmerveranlagung einen Anspruch darauf hätte, der auch vom Finanzamt Österreich anzuerkennen sei. 13. Auch der OGH hätte in seiner Entscheidung OGH 2 Ob 72/19f vom 28.05.2019 (und anderen) zur Nachlasszugehörigkeit des Steuerguthabens folgendes ausgeführt: "2.1 Gemäß § 324 Abs…
…Aufl. § 15 E 139). Durch § 15 Abs. 3 leg cl. sollte der Anfall einer Gebühr neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer (nunmehr: Grunderwerbsteuer bei Nachlasszugehörigkeit von Liegenschoten) grundsätzlich vermieden werden (vgl. FELLNER: Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren, 8. Auf. § 15 E 152). Darüber hinaus wurde auch nochmals hilfsweise…
…Aufl. § 15 E 139). Durch § 15 Abs. 3 leg cl. sollte der Anfall einer Gebühr neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer (nunmehr: Grunderwerbsteuer bei Nachlasszugehörigkeit von Liegenschoten) grundsätzlich vermieden werden (vgl. FELLNER: Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren, 8. Auf. § 15 E 152). Darüber hinaus wurde auch nochmals hilfsweise…
…Aufl. § 15 E 139). Durch § 15 Abs. 3 leg cl. sollte der Anfall einer Gebühr neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer (nunmehr: Grunderwerbsteuer bei Nachlasszugehörigkeit von Liegenschoten) grundsätzlich vermieden werden (vgl. FELLNER: Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren, 8. Auf. § 15 E 152). Darüber hinaus wurde auch nochmals hilfsweise…
…Aufl. § 15 E 139). Durch § 15 Abs. 3 leg cl. sollte der Anfall einer Gebühr neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer (nunmehr: Grunderwerbsteuer bei Nachlasszugehörigkeit von Liegenschoten) grundsätzlich vermieden werden (vgl. FELLNER: Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren, 8. Auf. § 15 E 152). Darüber hinaus wurde auch nochmals hilfsweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Freilinger über die Beschwerden der Bf., Adresse1, vom 14. Dezember 2011 und vom 16. Dezember 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes G V vom 10. November 2011 betreffend Aufhebung des Feststellungsbescheides zum 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***27*** über die Beschwerde des ***28***, ***Bf1-Adr*** vom 16. November 2021 gegen den Bescheid des ***FA******1*** vom 5. November 2021 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf.****+ADRESSE vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, Parkring 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer , über die Beschwerden vom 22.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2013 und 2014 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2013 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** vom 25. September 2013, ***2***, betreffend Zurechnungsfortschreibung § 21 (4) BewG 1955 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel, (vormals Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien) vom 000, Erf.Nr. xxx, betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer, zu Recht erkannt: Der…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2022 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 für die Verlassenschaft nach ***AW***, Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf****+ADRESSE, vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, Parkring 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8…