Wenn die Bf einwendet, dass dieser Sachverhalt bereits bei der GPLA für die Jahre 2001 bis 2005 mit dem Prüfer iZm dem geänderten Kollektivvertrag für die Bauindustrie und Baugewerbe erörtert wurde und der (damalige) Prüfer aufgrund dieses bis 2012 unveränderten Sachverhalts der Auslegung, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den vorsitzenden Richter ***Ri***, dem beisitzenden Richter ***1*** und den fachkundigen Laienrichtern ***2***, Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark, und ***3***, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, in der Beschwerdesache der ***4***, nunmehr ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 6. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 Steuernummer zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin O in der Beschwerdesache Bf NM, gegen den Bescheid des XXX vom 30.01.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B E, Str, 9999 C, gegen den Bescheid des Finanzamtes D mit Ausfertigungsdatum vom 14.03.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Aufgrund des derzeitigen Aktenstandes geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass die Forstarbeiter in den Einsatzgebieten auf ihre Kosten genächtigt und diese Nächtigung der Bf. nachgewiesen haben sowie das für jeden Einsatztag von der Bf. pauschale Nächtigungsgelder in Höhe von € 15,00 ausbezahlt wurden. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***SenV***, den beisitzenden Richter ***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1***, Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark, und ***SenLR2***, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, in der Beschwerdesache der ***2***, nunmehr ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri.in in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerden vom 20.1.2017 und vom 14.2.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt XY vom 20.12.2016 und vom 17.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch Vertreterin, Adresse2 , über die Beschwerde vom 30.01.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Salzburg-Stadt, vom 21.01.2015 betreffend Einkommensteuer 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Bergauer in der Beschwerdesache A B, Strasse1, PLZ Ort1 , StNr. 001/0000 über die Beschwerde vom 30. September 2010 gegen den Bescheid des FA Grieskirchen Wels vom 30. August 2010 , betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a über die Beschwerde vom 9. Jänner 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 9. Dezember 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerden vom 24.04.2009 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 26.03.2009, betreffend Umsatzsteuer 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der VNNN, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 4. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagungen) für die Jahre 2006 bis 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 4. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06.02.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung…
Die Berechnungsmethode wäre nachvollziehbar. Auch wenn einigen der bekannten Argumente der Bf. - wie dem Umstand, dass steuerfreie Taggelder auch am arbeitsfreien Wochenende nach dem Kollektivvertrag zustehen würden - nicht Rechnung getragen wurde, möchte die Bf. anbieten, der Berechnungsmethode präjudiziell zuzustimmen, falls dies den Abschluss des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B (St.Nr. XXXXXX), Wohnsitzadresse, gegen den Bescheid des FA C vom 25.1.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: 1. Die Bescheidbeschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 8. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 8. Jänner 2010, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (samt Säumniszuschlag), Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB, gegen FA vertreten durch AB wegen behaupteter Rechtswidrikeit der Bescheide vom 11.06.2014, Haftung für Lohnsteuer 2012, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2012 nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Jänner 2012, betreffend Einkommensteuer 2006 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…