IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich…
Herr A B, geboren am 04.08.1956, war jahrzehntelang Alleingesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer der B G GmbH. Die B G GmbH wurde mit Stichtag 31.1.2017 gemäß UmwG und Art II UmgrStG im September 2017 steuerneutral umgewandelt in die Beschwerdeführerin. Herr B ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 4. März 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs, vom 30. Jänner 2014, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht…
3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)BetriebesErtragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
Das bedeutet aber noch nicht, dass entgegen den eindeutigen Urkunden Verkäuferin des Düngers die ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H. und nicht die ***[8]*** ***[9]*** sp. z o.o. war. Insoweit – nicht aber hinsichtlich der vermeintlichen Existenz von „Einkaufsgemeinschaften“ in dem von der Bf behaupteten Umfang…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Richterin über die Beschwerde der Bf., Adresse vertreten durch Mag. Z., Steuerberatungskanzlei, Adresse2 gegen den Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO des FA XY vom 24…
"Am 26.2.2009 wurde von Fa. Brigitta ***UV*** ein Krone Heckmähwerk EC 280 zum Preis von € 6416,67 exkl. USt erworben. Am gleichen Tag erfolgte der Ankauf eines gebrauchten Krone Heckmähwerks AM 2835 von ***IJ*** zum Preis von € 3.571,43 (exkl…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Waldviertel vom 05.01.2012, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], vertreten durch Dr. Karl Bernhauser, Schmerlingplatz 3, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10.01.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Mag Stefan Raab in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Regio Steuerberatung GmbH & Co KG, Franzosenhausweg 47, 4030…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Dr.A, Dr.B und DI.C im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag.D gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.05.2015, betreffend…
Zusammengefasst ergibt sich, dass der Beschwerdeführer bis zur errichtenden Umwandlung ***1*** GmbH zum Stichtag 31. Januar 2017 in eine GmbH & Co KG gemäß Art. II UmgrStG alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH war. In der neu entstandenen GmbH & Co. KG war der Beschwerdeführer damit ab…
Aus den Ausführungen des steuerlichen Vertreters, dass es im Lichte der vom steuerlichen Vertreter auf den Seiten 9 und 10 dargestellten Entwicklung nachvollziehbar wäre, dass die Gesellschafter der Bf. sich und der Familie ein sicheres Heim in Österreich hätten verschaffen wollen, ist ersichtlich, dass von…
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen, verpflichtet sind; 2. wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, daß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Kotlik/Prokopp/Stadler GmbH St/Wp, Klingerstraße 9, 2353 Guntramsdorf, über die Beschwerde vom 6.6.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 4.5.2011, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 12. Februar und 23. Mai 2013 betreffend die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2007 bis 2012…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Günter Kastner als fachkundigen Laienrichter, in den Beschwerdeverfahren betreffend die nachstehend angeführten Beschwerden…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Senatsmitglieder Richter Dr. Helmut Mittermayr, Leopold Pichlbauer und Mag. Josef Griesmayr im Beisein der Schriftführerin K in der Beschwerdesache MK., Adresse, vertreten durch TK HS, Adresse1, vertreten durch…