Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen I über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10.04.2014 gegen den Bescheid der MA 67 der Stadt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Konrad über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 28. Dezember 2023, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 28. November 2023, GZ. MA67/Zahl1/2023, wegen einer Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache A GmbH, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch B Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Adresse1, über die Beschwerde vom 18.11.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA…
Am 15. September 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,25 und Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 447,89 zu entrichten bzw. abzuführen gewesen, womit sich bei bloßer Bekanntgabe der Abgabenschulden am Fälligkeitstag und generell korrekter Vorgangsweise am Abgabenkonto…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, vormals XXX, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 i.V.m. § 28a Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Trust Treuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerden vom 19. Jänner 2012 und 13. Februar 2012 gegen die Bescheide des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.09.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 werden…
Die Berechnungsmethode wäre nachvollziehbar. Auch wenn einigen der bekannten Argumente der Bf. - wie dem Umstand, dass steuerfreie Taggelder auch am arbeitsfreien Wochenende nach dem Kollektivvertrag zustehen würden - nicht Rechnung getragen wurde, möchte die Bf. anbieten, der Berechnungsmethode präjudiziell zuzustimmen, falls dies den Abschluss des Verfahrens…
b. Veranlagungsjahr 2016: In diesem Jahr begehrte die Bf. Euro 8.452,00 für Reisekosten (Kilometergelder) der Gesellschafterin. Verzeichnet wurden in diesem Jahr gesamt 21.130 km. Auch hier sind die - wie dargelegt - nicht absolvierten Fahrten zu den unter Punkt a. genannten Unternehmen abzuziehen, was…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf, Straße, PLZ, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 2.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WT Mag. Dr. J., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12.1.2012 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs. 7 BAO zu Recht erkannt: Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Masseverwalter1*** als Masseverwalter im Konkursverfahren der ***X*** GmbH & Co KG, ***X-Adr***, vertreten durch Karl Bruckner & Partner Steuerberater Inhaber Karl Grossek e.U., Wiener Straße 28/Stiege 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.07.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 19.07.2011 betreffend Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung 04/2011 zu Recht…