IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen L., Wien, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit…
Ein wesentlicher Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des H**** V****, geb.: **.**.****, [Adresse], vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Windmühlgasse 30, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 3.7.2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen J, (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 3 lit. a i.V. 13 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über 1) die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, vom 20. April 2015, Zl. MA 67-PA- 95164 , zu Recht erkannt: I. Gem. § 50 VwGVG wird die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Mag. Bernadette Reichl in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Paketzusteller und Inhaber eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung…
Die Kostenentscheidung stützt sich auf § 185 FinStrG, wonach der Bestrafte einen Pauschalbetrag von 10% der verhängten Geldstrafe als Kostenbeitrag zu leisten hat." In der dagegen fristgerecht am 23. November 2018 eingebrachten Beschwerde wurde unter einem zunächst ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt. Da…
lm Falle der Uneinbringlichkeit ist gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ebenfalls dem festgestellten Verschulden des Beschuldigten in der Vernachlässigung abgabenrechtlicher Verpflichtungen der durch ihn vertretenen Gesellschaft. In jedem Straferkenntnis ist gemäß § 64…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des A**** D****, zur Zeit Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände 9, 1090 Wien, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Innere Stadt vom 18.7.2019, PAD/19/***, soweit mit diesem…
Bei der Strafbemessung war gemäß § 19 VStG zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung - und dem vorgelagert - am vorschriftsgemäßen Aktivieren eines elektronischen Parkscheines und Verweilen beim Fahrzeug bis zur Bestätigung besteht. Wird die Bestätigung nicht beim Fahrzeug abgewartet, ist nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen K (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7.3.2016 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf, AdresseBf, vormalig Geschäftsführer, vertreten durch Interrevision Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gumpendorferstraße 65, 1060 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm Abs. 3 lit. a und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen EZ, Adr, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13.7.2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien MA 67 vom 1.7.2015, GZ. MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat GA 7021-6 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Albert Salzmann, den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch und die fachkundigen Laienrichter Dr. Edgar Atzmannstorfer und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Klaus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
Damit konnte gemäß § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG die in der Beschwerde geforderte Straffreiheit für die am 4. November 2019 (Datum laut Schreiben 3. November 2019) eingebrachte Offenlegung (Selbstanzeige) nicht eintreten. Ein Eingehen auf die Frage, ob gemäß § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG…
Die Abgabenverkürzung ist dann bewirkt, wenn Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht oder nur verkürzt abgeführt bzw. entrichtet werden. Zum subjektiven Tatbestand: Die Wissentlichkeit des Täters muss sich nur auf das Bewirken der Verkürzung richten, nicht aber auf die…