…unstrittig). Nachweise für die im Lehrgang zum NLP-Practitoner erworbenen Kenntnisse legte der Bf. nicht vor. Zur Mediatorenausbildung brachte er die Lehrgangsinhalte nach ZivilmedG bei (Beilage I zum Erkenntnis, Vorhaltsbeantwortung vom 2.6.2014). Der Bf. brachte folgende Rechnungen vor (Vorhaltsbeantwortung vom 2.6.2014): …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 03.01.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 18.11.2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf auf. Ein privater „Zusatznutzen“ von Bildungsmaßnahmen hindert die Absetzbarkeit der damit verbundenen Kosten jedenfalls dann nicht, wenn die berufliche Erforderlichkeit zu bejahen ist und es an berufsspezifischen Bildungsangeboten fehlt. Dass im Rahmen der Mediatorenausbildung u.a. auch die Bereiche Wirtschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., S-Gasse, PLZ-Ort, vertreten durch Martin Johann Zdichynec, Wienerstraße 114, 2483 Ebreichsdorf, gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 8/16/17, vom 13. Oktober 2015 betreffend…