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BFG RV/5101169/2015Arbeitszimmer bei einer Lehrerin (BHS) und Zusatztätigkeit (Bibliothekarin)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2020

…berücksichtigt werden konnten, da die hierfür erwachsenen Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Absatz 5 EStG 1988) abgegolten seien (Fahrstrecke unter 20 km, Massenverkehrsmittel zumutbar § 16 Absatz 1 Z 6 EstG 1988). In der Beschwerde v. 13.03.2015 wurde von der Bfin. Folgendes zusammengefasst vorgebracht…

BFG RV/1100460/2014Voraussetzungen für die Berücksichtigung des erhöhten Pendlerpauschales und des Pendlereuros
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2019

…mit dem Vorlagebericht vom 06.08.2014 übermittelt wurden. Danach beträgt die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 5,1 km und ist über die Hälfte der Wegstrecke die Benützung eines Massenverkehrsmittels (Bus) möglich bzw. zumutbar. Ausgehend von einer Arbeitszeit von 22:00 Uhr bis…

BFG RV/7101675/2013Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2015

…kleine Pendlerpauschale – so wie in der Berufungsvorentscheidung vom 9.6.2013 unverändert mit € 696 für 20 - 40 km - zu berücksichtigen. Nach den durchgeführten Internetabfragen über die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sei die Benützung der Massenverkehrsmittel jedenfalls zumutbar. Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln sei gegeben…

BFG RV/7102861/2012Werbungskosten eines Arztes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2015

…aus dem Dienstplan ableiten, weswegen die Benützung der Massenverkehrsmittel nicht zumutbar bzw. möglich ist - sowohl für A. als auch B. (z.B. via www.vor.at – Fahrplanauskunft). Es wird darauf hingewiesen, dass die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels auch dann zumutbar ist, wenn man einen Teil…

BFG RV/5100966/2015großes und kleines Pendlerpauschale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2015

…– in lit. j – eine Verordnungsermächtigung (des Bundesministers für Finanzen) zur Festlegung der Entfernung(en) und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels geschaffen. Dazu erging am 19.9.2013 die grundsätzlich erst ab der Veranlagung 2014 (erstmals) anzuwendende Verordnung BGBl II 2013/276, wo im Hinblick…

BFG RV/7104229/2024Pendlerpauschale und Werkverkehr bei einem ÖBB-Bediensteten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2026

…zu prüfen ist, ob den Bediensteten die kostenlose Benützung eines Massenförderungsmittels (oder Shuttledienstes) auf der Fahrt zum Schichtbeginn oder vom Schichtende nach Hause möglich oder zumutbar ist. Ob die Benützung von Massenverkehrsmittel möglich oder zumutbar war, wurde im konkreten Fall anhand der Dienstpläne des Beschwerdeführers…

BFG RV/3101002/2017Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2018

…ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros…

BFG RV/7100076/2013Pendlerpauschale - Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2021

…GP, 75) ist die Zumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln auf Grund der Fahrzeiten zu prüfen: Unzumutbar seien im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit…

BFG RV/3100975/2016Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2017

…c, d oder e ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 in der für das Streitjahr…

BFG RV/5101007/2016Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2017

…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319…

BFG RV/5100049/2017Großes Pendlerpauschale - Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel bei Gesamtzeit unter 2,5 Stunden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2021

…Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden beträgt, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, da die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit…

BFG RV/3100369/2009Große Pendlerpauschale: Zumutbarkeitsprüfung der Wegzeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2019

…7:30 Uhr nicht zu, da diesem trotzdem die Benützung eines Massenverkehrsmittels (Verkehrsmittel_2) zumindest hinsichtlich mehr als der Hälfte der Fahrtstrecke zumutbar gewesen wäre (Gesamtfahrtstrecke einschließlich Fußwege: 23,93 km; Verkehrsmittel Verkehrsmittel_2 Haltestelle_2 Ort_3 - Haltestelle_2 Ort_2: Fahrtstrecke 13 km…

BFG RV/1100281/2017Zumutbarkeit der Verwendung eines öffentlichen Massenverkehrsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2019

…das große Pendlerpauschale bei mehr als 20 km bis 40 km in Höhe von 1.479,00 Euro geltend. Nachdem die Frist zur Beantwortung dazu gestellter Fragen (wie wurde das Pendlerpauschale ermittelt, warum ist die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar?) ohne Antwort verstrichen war…

BFG RV/7100057/2018Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2019

…2012. VI. Mit Vorlagebericht vom 05.01.2018 legte die belangte Behörde die Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht vor. Die belangte Behörde habe das Pendlerpauschale mittels Pendlerrechner überprüft. Demnach sei die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar. Die Hinfahrt würde um ca. 06:30 Uhr beginnen…

BFG RV/1100657/2016Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2017

… 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten sind. Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar, dann werden nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988…

BFG RV/7106261/2015Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 1/2

…Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen." Da auf der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Massenverkehrsmittel verkehrt, liegt eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit vor…

BFG RV/2100417/2008Pendlerpauschale (alte Rechtslage): optimale Kombination von Individual- und Massenverkehrsmittel und Nachweis von unregelmäßigen Dienstzeiten betreffend Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2014

…Die Benützung von Massenverkehrsmitteln sei dabei nicht zumutbar. Das Finanzamt legte die Beschwerden ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen an die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Mit weiterem Vorhalt vom 10.1.2013 wird der Beschwerdeführer bezüglich seines Begehrens für das große Pendlerpauschale ersucht…

BFG RV/7101421/2012Pendlerpauschale, Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2015

…Vorjahresbescheid verwiesen und darin wurde Folgendes ausgeführt: „Eine große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel an den überwiegenden Arbeitstagen und auf der überwiegenden Wegstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Im konkreten Fall ist laut ÖBB-Fahrplan (ab B) die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…

BFG RV/2100507/2012Pendlerpauschale (alte Rechtslage): keine Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels bei optimaler Kombination von Individual- und Massenverkehrsmittel und überwiegender Möglichkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2016

…wäre die Verbindung B – A Abfahrt 15.56 Uhr zu verwenden. Jedoch betrage bei dieser Verbindung die Fahrtdauer ca. 130 min. (mehr als 90 min. zumutbar, jedoch max. die 3-fache Fahrtdauer mit PKW = 105 min)! Die 130 min. würden sich aus Geh— bzw…

BFG RV/5101043/2012Bei einer einfachen Wegzeit von mehr als 2 Stunden ist die Benutzung des Massenbeförderungsmittels iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG immer unzumutbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2014

…von Individual- und Massenverkehrsmitteln eine tägliche regelmäßige Gesamtwegzeit für den Arbeitsweg von über 3 Stunden im Allgemeinen - unabhängig von der Entfernung - als unzumutbar anzusehen sein wird und somit eine Fahrzeit von mehr als etwa 90 Minuten je Fahrtrichtung als generelle Zumutbarkeitsobergrenze für die tägliche Rückkehr…