…ATS 150.400,33 zu Rechnung Nr. EXb und ATS 244.817,30 zu Rechnung Nr. EXc im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist, geht daraus nicht hervor (Empfängerfeld nicht ausgefüllt…
…Der Abtretungsanzeige ist eine Kopie der Abtretungserklärung vom 17.07.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 273.109,74 zu Rechnung EX vom 08.07.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom ... (Datum der Annahme nicht ausgefüllt) abgetreten…
…Kopie der Abtretungserklärung vom 13.05.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX vom 03.05.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist…
…vom 13. Mai 1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner Zollamt Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX 15 vom 3. Mai 1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20. April 1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist, geht daraus…
…den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zum oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" von diversen Unternehmen der Gruppe unterfertigt ist, nicht jedoch von der GmbH1 . Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zum oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" von diversen Unternehmen der Gruppe unterfertigt ist, nicht jedoch von der GmbH1 . Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…der einzelnen Firmen. Dem vorliegenden Erstattungsdossier ist weder e ine Abtretungserklärung der GmbH2 oder der GmbH1 noch ein Mantelzessionsvertrag angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH3 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995 vorgelegt…
…mit der im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 ua die Forderungen zu den Fakturen EXa und EXb abgetreten werden. An wen sich diese Erklärung richtet, ist nicht ersichtlich (Adressfeld nicht ausgefüllt). Eine Abtretungserklärung zu Faktura EXc oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…
…Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Eine Abtretungserklärung oder ein Mantelzessionsvertrag sind dem vorliegenden Erstattungsdossier nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…