…hat daraufhin im fortgesetzten Verfahren am 11.12.2023 einen Erörterungstermin durchgeführt, in dessen Verlauf von der Bf. ua auch für die Beschwerdejahre 2010-2012 Vereinbarungen mit dem Titel "Anpassung Managementhonorar", vorgelegt wurden. Weiters wurde die belangte Behörde mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.12.2023…
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit stellen nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Bezüge und Vorteile von Personen dar, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs…
…2023 einen Erörterungstermin durchgeführt, in dessen Verlauf von der Bf. für das Beschwerdejahr 2014 eine Vereinbarung datierend mit 10.02.2014 und der Bezeichnung "Anpassung Managementhonorar", sowie für das Jahr 2015 eine Abrechnung der Managementkosten vom 31.3.2016 vorgelegt wurden. Weiters wurde die belangte…
…diesbezüglichen Veranlagungsakten hervor, in die das erkennende Gericht Einsicht nahm. Zu den für die Jahre 2010-2012 im Zuge des Erörterungstermins vom 11.12.2023 erstmals vorgelegten - und von den ursprünglichen Parteien der Managementvereinbarung unterfertigten - Schriftstücken mit dem (jeweiligen) Titel "Anpassung Managementhonorar", datierend mit 14…
…aus den diesbezüglichen Veranlagungsakten hervor, in die das erkennende Gericht Einsicht nahm. Zum für das Jahr 2014 im Zuge des Erörterungstermins vom 11.12.2023 erstmals vorgelegten - und von den ursprünglichen Parteien der Managementvereinbarung unterfertigten - Schriftstück mit dem Titel "Anpassung Managementhonorar", datierend mit 10.02…
…aus den diesbezüglichen Veranlagungsakten hervor, in die das erkennende Gericht Einsicht nahm. Zum für das Jahr 2014 im Zuge des Erörterungstermins vom 11.12.2023 erstmals vorgelegten - und von den ursprünglichen Parteien der Managementvereinbarung unterfertigten - Schriftstück mit dem Titel "Anpassung Managementhonorar", datierend mit 10.02…
…Kaufpreis abgegolten sein. Der Bf. wurde mit dem Generalübernahmevertrag für die erbrachten Leistungen, inklusive Managementhonorar, ein Pauschalentgelt in Höhe von 8,600.000,00 € zuzüglich einer 20%igen Umsatzsteuer zugesichert. Die Oberflächengestaltung des Hauptplatzes samt Aufzugsanlagen war nicht Gegenstand dieses Bewilligungsverfahrens. Die Stadtgemeinde hat…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache **Bf1**, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tissot Steuerberatungs GmbH, Promenade 17, 4020 Linz, und **Bf2**, ***Bf2-Adr***, vertreten durch HASCH & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Landstraße 47, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.05.2014, KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 29. September 2021 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9 Tür T 7, 1010 Wien, diese vertreten durch Prokuristin Dr Nicole Gregorits, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli…
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass zwar die Abgabenbehörde grundsätzlich die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, trifft, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und die für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Kara Wieland BA sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Ing. Mag. Dr. Martin Jilch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Bf., adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellang 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22.05.2014, betreffend die Körperschaftsteuervorauszahlungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 06. Oktober 2016 gegen die Bescheide…
Stimmt die Annahme des Finanzamtes, dass es sich hierbei um den Unternehmer ***5*** F handelt? Unter diesen Gegebenheiten wäre allenfalls davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen sogenannten Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG handelt. Falls es hierzu nähere/andere…