…nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2005 schätzungsweise festgestellt und in der Folge mit Einkommensteuerbescheid 2005 nachgefordert. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung (nunmehr: Beschwerde) brachte die Bf. vor, dass die Lohnzetteldaten der M. GmbH fehlerhaft seien, da sowohl die Höhe der Bezüge als auch die Tatsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 5.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2013 gegen den Bescheid des ***2*** vom 30. Juli 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird (im…
…Aus den Angaben im Vorlagebericht vom 12.3.2025 und den vorgelegten Aktenteilen kann geschlossen werden, dass das Finanzamt die Lohnzettelart von 8 (Auslandsbezüge mit Befreiungsmethode) auf Lohnzettelart 1 (für beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Personen) geändert hat und dann infolge der Bestimmung des § 84 Abs…
…erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens und erfolgte im Zuge dessen die Berücksichtigung dieser im neu eingespielten Lohnzettel 01.09.-05.11.2023 (Lohnzettelart L8) gemeldeten Einkünfte iHv 6.633,44 Euro im Wege des Progressionsvorbehalts im Einkommensteuerbescheid vom 13.06.2024 und wurde die Einkommensteuer…
…Mai 2022 bzw. 4. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Auslandslohnzettel, Lohnzettelart L 8 ausgestellt hatte. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25. August 2023 wurde der Einkommensteuerbescheid 2022 abgeändert. Einerseits wurden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit um nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 anzusetzende Einkünfte (AMS, ÖGK)…
…Behörde übermittelten Lohnzetteln der AG (Lohnzettelart L1 bzw. Lohnzettelart L8) bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte Berücksichtigung fanden. Bei der Lohnzettelart L1 handelt es sich gem. LStRL Rz. 1408 um Lohnzettel für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige ("normaler" Lohnzettel), bei der Lohnzettelart L8 ,Auslandslohnzettel' um…
… 293 Bundesabgabenordnung (kurz: BAO) durch einen Berichtigungsbescheid berichtigt, da beim Progressionsvorbehalt ein dritter Lohnzettel L8 (Anmerkung des BFG: Lohnzettelart = LZ-Art 8 = Lohnzettel für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige, für die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen keine Lohnsteuer einzubehalten ist) bei der automationsunterstützten Datenverarbeitung nicht…
…hatte. Für diese Auslandsbezüge wurde von seiner Arbeitgeberin ein gesonderter Lohnzettel für den Zeitraum "27. Februar 2016 bis 31. Dezember 2016" ausgestellt und unter der Lohnzettelart 8 elektronisch übermittelt. Nach einem entsprechenden abgabenbehördlichen Vorhalteverfahren [vgl. Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 9.5.2017, woraufhin der Bf…
…dort benanntes Bruttogehalt, dass von seinem österreichischen Dienstgeber in voller Höhe auszubezahlen und entsprechend seiner Arbeitszeit zwischen diesem und der slowakischen Gesellschaft aufzuteilen war. Für die Jahre 2008 bis 2011 wurden der Behörde von Seiten des Arbeitgebers jeweils 2 Lohnzettel (Lohnzettelart L1 bzw. L2) vorgelegt…
…dass dem Finanzamt zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides die tatsächlichen Umstände durchaus bekannt waren. Die nachträgliche Änderung der Lohnzettelart stellt kein Hervorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel dar, bei dessen Kenntnis die Finanzbehörde im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre…
…Lohnzettel neu oder berichtigt übermittelt wurden und daher Grundlage für die Wiederaufnahme sein könnten, erforderte erst den Vergleich des neuen Sachbescheides hinsichtlich sämtlicher Lohnzetteldaten mit dem Inhalt des Erstbescheides. Damit aber wurde der Wiederaufnahmebescheid mit einer Begründung versehen, welche es in Wahrheit dem Abgabepflichtigen überlässt…
…und auch in einem von der Finanzverwaltung aufliegenden Arbeitsbehelf (Knopp, Schulung LZ, Stand 16.01.2007) über die verschiedenen Lohnzettelarten 1 - 17 unter "Art 9" der Lohnzettel der Bauarbeiterurlaubskasse gemäß § 69 Abs. 4 EStG aufscheine und bei der Rubrik "unbedingter Pflichtveranlagungstatbestand" ein "nein" und kein…
…von Arbeitstagen in Österreich verbracht worden ist, weil ansonsten die Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Österreich nicht nachvollziehbar wäre. Die von der ***Name DG Österreich*** (***ZZ-ZZZ/ZZZZ***) an das Finanzamt übermittelten Auslandslohnzettel (Lohnzettelart 8) sind daher möglicher Weise, da diese die Tätigkeitstage in Österreich außer…
…anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Der im korrigierten Lohnzettel (Lohnzettelart 8) ausgewiesene Betrag für den Anteil der in Deutschland ausgeübten Arbeit, ist anhand der vorgelegten Kalenderübersichten (vgl BFG-Akt, OZ 9…
…von der fair-finance Vorsorgekasse AG und der VBV Vorsorgekasse AG vor (siehe Seite 3 des Bescheides). Diese beiden Vorsorgekassen-Lohnzettel mit der Lohnzettelart 12 lösen ebenfalls einen Pflichtveranlagungstatbestand aus. Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 kann daher nicht zurückgezogen werden." Im Vorlageantrag vom 24.5…
…einzigen Lohnzettel für den Bezugszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 ein. Es handelt sich dabei um einen Lohnzettel mit der Lohnzettelart 24. In der Lohnzettelart 24 sind jene Bezüge darzustellen, für die gemäß DBA mit Anrechnungsmethode dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird…
…=Wochengeld) EStG 1988 für die Einkünfteberechnung des Partners miteinzubeziehen seien. Für die Lebenspartnerin des Bf. sei im Jahre 2014 ein Lohnzettel der Lohnzettelart L6 übermittelt worden. Rechne man die Wochengeldbezüge dem Einkommen der Lebenspartnerin des Bf. hinzu werde der Grenzbetrag von Euro 6.000,00…
… 69 Abs. 2 EStG 1988 (Kranken-, Rehabilitations- bzw. Wiedereingliederungsgeld) die Lohnzettelart L3 zu übermitteln sei. Diese drei Barleistungsarten würden im Bescheid dann als „Krankengelder“ dargestellt werden. 3. Mit Ergänzungsersuchen vom 29. August 2017 teilte das Finanzamt F dem Abgabepflichtigen mit, dass die der Beschwerde beigelegte…
…1 Z 21 EStG 1988 lit. c bzw. d enthaltenen Steuerbefreiungen für "Pensionisten-Tickets" nicht gelten sollen, Rechnung getragen und Lohnsteuerbescheinigungen (Lohnzettelart Nr. 10, "sonstige Pensionisten") übermittelt, in welchen der Gesamtrabatt als steuerpflichtig unter KZ 245 ausgewiesen war. Der Vollständigkeit halber sei hier noch festgehalten…