…nicht berücksichtigte Umsätze hindeuten. Auch eidesstattlichen Erklärungen kommt in dieser Hinsicht keine erhöhte Beweiskraft zu, da die notarielle Bestätigung nur die Echtheit der jeweiligen Unterschrift garantiert. Dass die Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin aufgrund der Abhängigkeit innerhalb des Lohnverhältnisses Aussagen zu Gunsten ihres Arbeitgebers, der Beschwerdeführerin, treffen…
…erwogen: Sachverhalt: Das Bundesfinanzgericht geht von den zuletzt aufgrund des Vorhaltsverfahrens durch das Finanzamt vom Bf. übermittelten Lohnabrechnungen sowie den aktenkundigen Lohnzetteln und den daraus resultierenden Lohnverhältnissen aus. Nunmehr nicht mehr strittig sind der in der Beschwerde begehrte Alleinverdienerabsetzbetrag sowie die Kinderfreibeträge für zwei Kinder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 22. Mai 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 vom 29. März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 3.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 16.1.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 8. Mai 2014, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Februar 2014, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf. , Gde X , K-Straße-xx , gegen den Bescheid des Finanzamtes Y , Gd Y , H-Straße-yy , vom 12. November 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu…
offen lässt, andererseits in diesem Berufungsverfahren die Möglichkeit gegeben ist, zum angenommenen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Der Hinweis auf eine Vor-Betriebsprüfung, bei der lt. Berufung „das Dienstverhältnis anerkannt wurde" ist ebenfalls nicht stichhaltig, da dahingehend keine Feststellung getroffen wurde. Ob und inwieweit eine Überprüfung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 5.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Es liegen keine Vereinbarungen vor, welches zeitliche Beschäftigungsausmaß (tägliche, wöchentliche Normalarbeitszeit) dem Dienstverhältnis zugrunde gelegt wurde und liegen auch keine überprüfbaren Aufzeichnungen in den beiden Streitjahren vor, aus denen das tatsächliche Beschäftigungsausmaß ersichtlich wäre. So liegen auch keine Aufzeichnungen über die in Anspruch genommenen Urlaubstage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Vertr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 05. Dezember 2012, betreffend Einkommensteuer 2009, 2010 und 2011 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch die Gsaxner + Mair OG, über die Beschwerde vom 28. Juni 2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt M vom 23. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer für die…
Außerdem widerspricht es den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass ein Arbeitnehmer sein Dienstverhältnis aufgrund ausstehender Lohnzahlungen beendet und sich dann nicht weiter um diese Angelegenheit kümmert (und erst im Zuge seines eigenen Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich des Einkommensteuerbescheids stellt, da dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Kanzlei***, über die Beschwerde vom 1. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 3. März 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in der Beschwerdesache des Bf. , Gde. , Str. , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, Reichsstraße 154, 6800 Feldkirch, vom 28. November 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: 1) Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MONDSEE-TREUHAND Wiedlroither GmbH, Alfred Jäger-Weg 4, 5310 Mondsee, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** (nunmehr: Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***SenV***, die Richterin ***SenR*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2013 gegen den Bescheid des ***2*** vom 30. Juli 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird (im…