BFG RV/3100332/2012Verdeckte Ausschüttung wegen Übernahme der Patentgebühren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018 …Seite 50).
Darüberhinaus wurde darauf verwiesen, dass der Vergleich der Summe aus den vertraglich vereinbarten Lizenzvergütungen in Höhe von 4% und aus den von der Lizenznehmerin ebenfalls zu tragenden Patentanmeldungskosten mit den von der Beschwerdeführerin erzielten Umsätzen aufzeige, das die Lizenzgebühr 4,39 % für das…
BFG RV/5100753/2025Voraussetzungen für das Vorliegen zweier Betriebe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2025Teil 1/4 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Mag. R. *** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch FUSSEIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Bahnhofstraße 63, 4910 Ried/Innkreis, über die Beschwerde vom 9. Mai 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich…
BFG RV/7103044/2008Lizenzzahlungen - keine verdeckte Ausschüttung - als Betriebsausgabe anerkannt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2020 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der X*** GmbH, [Adresse], vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG, 1020 Wien, Praterstraße 33, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Körperschaftsteuer 1999 bis 2002 und…
BFG RV/7103740/2016Lizenzzahlungen sind Entgelte für Vortragstätigkeit des Gesellschafters und damit Sonderbetriebseinnahmen, die den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2021 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***PE*** als Erbe nach ***HE*** und Verlassenschaft nach ***PE***, beide als Gesellschafter der ehemaligen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Mag. Pierre Gharibo, Bahnhofstraße 9, 3430 Tulln, über die Beschwerde…
BFG RV/4100445/2012Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2014 IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., X-Str. 1, 0000 X., vertreten durch Gerlinde Andritsch, Völkendorferstr. 16, 9500 Villach, gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 07.08.2012, betreffend Einkommensteuer 2010 zu…
BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 4/7 Nach § 21 GSpG kann der Bundesminister für Finanzen das Recht zum Betrieb einer Spielbank durch Erteilung einer Konzession an einen Konzessionär übertragen. (Spielbankkonzession; Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 16). Was damit übertragen wird, ergibt sich aus § 3 GSpG, nämlich das Recht zur Durchführung von Glücksspielen – iSd…
BFG RV/5100103/2022Entgelt für die Übertragung von urheberrechtlich geschützter Software als Lizenzgebühr iSd Art.12 DBA China?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2024Teil 1/3 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, Adr.Bf.in, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 26.3.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10.3.2021 betreffend Körperschaftsteuer 2019 zu Recht erkannt:
I…
BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus?
2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert?
3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie?
4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig?
5. Ist Poker keine elektronische Lotterie?
6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 3/7 Da der Verfassungsgerichtshof VfGH 15.10.2016, E 945/2016 die unionsrechtliche Konformität des Glücksspielmonopols bestätigt hat, wird hier, im Unterschied zu BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 (VfGH 8.6.2017, E 1756/2016), sowie BFG 20.6.2016, RV/7101283/2013 (in…
BFG RV/7100405/20121. Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession gemäß § 14 GSpG bei einem Inlandssachverhalt: Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl. BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, dh vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 3/5 Am 13. März 1813 erging das Lottopatent, das erstmals genauer den Begriff und die Durchführung der dem Staat vorbehaltenen Ausspielungen definierte (Strejcek, Zahlenlotto und andere Glücksspiele in rechtlicher Betrachtung, in: Strejcek (Hrsg), Lotto und andere Glücksspiele, 32, Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 135) und in…
BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 3/5 Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes stand bereits bei den Vorgängerbestimmungen des heutigen Glücksspielgesetzes der Spielerschutz im Vordergrund, fiskalische Zwecke traten immer weiter zurück. Zum Beispiel wurden im Patent von Kaiser Leopold I aus dem Jahr 1696 bestimmte Glücksspiele konkret verboten, weil man verhindern wollte, dass „Haus…
BFG RV/7100458/2011Liebhaberei hinsichtlich einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO ohne Anerkennung eines Anlaufzeitraums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2023Teil 1/3 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch die die Senatsvorsitzende MMag. Elisabeth Brunner, den berichterstattenden Richter Mag. Gerhard Konrad sowie die fachkundige Laienrichterin Mag. Petra-Maria Ibounig und den fachkundigen Laienrichter Mag. Heinrich Witetschka als Senat in der Beschwerdesache
(1) ***BHHJ***, ***BH***, ***CEM*** bzw…