verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
…Liquidation, 270). Die Bf. als Muttergesellschaft hatte bis 31. Dezember 2014 zudem noch keinen Anspruch auf einen (teilweisen) Liquidationsüberschuss der Tochtergesellschaft. § 91 GmbHG sieht vor, dass die Liquidatoren die Auflösung der Gesellschaft in den Bekanntmachungsblättern zu veröffentlichen und dabei die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
Im Falle des Eintritts eines Arbeitsgesellschafters bestehe keine Notwendigkeit zur Erstellung einer Bilanz, da sich bei Zusammenschluss mit einem Arbeitsgesellschafter die Frage der endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung naturgemäß nicht stelle (vgl. Hübner-Schwarzinger/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG13, § 24 Rz. 141). Dr. ***Bf2*** habe im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***31***, ***30***, über die Beschwerde vom 27. September 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. August 2019 betreffend Haftung gemäß §§ 9 iVm…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch die Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 21. September 2023 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenträger 2021…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N.AG, zuletzt CH-Adr.Bf., zuletzt vertreten durch StB 2, Adr.StB 2, und Kanzlei StB 3, Adr.StB 3, betreffend Beschwerde vom 14. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz…
‚(4) Als Veräußerung im Sinne des Absatzes 1 gilt auch die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, und die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes. In diesen Fällen ist als Veräußerungspreis der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. Dezember 2004 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1996 und den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23…
Hinsichtlich der steuerlichen Folgen auf Ebene der Anteilsinhaber der Körperschaft ist hingegen das allgemeine Ertragsteuerrecht anwendbar. Gemäß § 27a Abs 3 Z 2 lit c EstG 1988 ist "im Falle der Liquidation (§ 27 Abs 6 Z 2) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten" Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Anton Winkler, Ditscheinergasse 2 Tür 4, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 8. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Im Übrigen sei angemerkt, dass den beiden Rechnungen des beauftragten Architekten vom Juni bzw. Nov.1995 weder eine Gebäudebegutachtung vor dem Ankauf der Liegenschaft, noch in der Planungsphase des Sanierungsprojektes und auch keine Einbindung in die Anbotslegung und Auftragsvergabe zu entnehmen ist. Weitere Unterlagen über…