IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 2. Juli 2019 betreffend Festsetzung der Gebühr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat den Richter Ri, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz über die Beschwerde vom 28.12.2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 30.11.2009…
Dem ist entgegenzuhalten, dass das Baurecht gemäß § 1 Abs. 1 BauRG das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht darstellt, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht selbst stellt keine Sache, sondern ein dingliches Recht sui generis dar. Von seinem Inhalt her ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. August 2010, betreffend Feststellungsbescheid (Artfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z 2 BewG 1955 zum 1…
Ausgabenseitig ist in der zu erstellenden Prognoserechnung, soweit dies die sonstigen Aufwendungen, die Zinsen sowie die AfA für das in Rede stehende Gebäude betrifft, wiederum von den o.e. valorisierten Gesamtüberschussrechungen auszugehen. Hinsichtlich der die gegenständlichen Küchen- und Möbeleinbauten betreffenden AfA sind Anschaffungskosten iHv Euro…
Auf die Frage des Richters, ob die Wohnung Top 2 abgesehen vom damaligen Ehepaar ***Nachname A*** noch jemand anderem zur Miete angeboten wurde, verneinte der Geschäftsführer der Bf. Auf die Frage des Richters, ob die Bf. weitere Liegenschaften angekauft bzw. verleast hat oder hatte, gab…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der E***M*** und Mitbesitzer, Xstraße***NÖ***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 9.5.2017 betreffend die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
Dass noch kleinere Adaptierungsarbeiten nach Fertigstellung im September 2013 durchgeführt wurden, erschließt sich für das Gericht aus den glaubwürdigen Aussagen der Beschwerdeführerin und der vorgelegten Rechnungen. Die Feststellungen zur Lage des Grundstückes gründen auf dem am 20.5.2025 durchgeführten Augenschein und den dazu passenden…
Bezüglich der Ausführungen des Sachverständigen in der Stellungnahme vom 04.07.2023, wonach die Aussage (Anmerkung: der Abgabenbehörde im Schriftsatz vom 16.06.2023), dass "für eine 'nicht als Wohnraum genehmigte Räumlichkeit' kein Mietwert anzusetzen sei, jeglicher Logik entbehre, zumal auch ein Rohdachboden (im unausgebauten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***USt*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30.09.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich zur ErfNr.: ***123*** vom 2. September 2021 betreffend Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 30. November 2017 gegen den Umsatz- und Körperschaftsteuer-bescheid…
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist hinsichtlich der Angemessenheit und Fremdüblichkeit der Höhe der Miete von jener Miete auszugehen, welche am freien Markt durch einen Investor für eine nach den Wünschen des künftigen Mieters errichtete Immobilie nach renditeorientierten Gesichtspunkten und zwischen sich fremd gegenüberstehenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2009 betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2008 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs…
…geographische Lage des Objektes (ruhige Hanglage am Stadtrand von Graz) erweist sich nur aus dem Privatnutzungsgesichtspunkt als sehr gut bis gut, wohingegen sie aus Ertragsgesichtspunkten als mäßig zu beurteilen ist. Grundsätzlich stellen Einfamilienhäuser insb in guter Lage und mit hochwertiger Ausstattung laut Liegenschaftsliteratur (Kranewitter, Liegenschaftsbewertung7…
Das Finanzamt legte die gegenständliche Beschwerde ohne Erlassung einer BVE (mit Ausnahme der Umsatzsteuer 2007, worüber aufgrund eines gesonderten früher eingegangenen Rechtsmittels bereits mittels BVE abgesprochen wurde) dem nach damaliger Rechtslage für die Bearbeitung von Berufungen zuständigen UFS zur Entscheidung vor. Mit Datum 1.1…
Wenn sich die X-GmbH darauf beruft, dass der UFS in seiner Entscheidung v. 14.09.2010, RV/0899-G/07 ausgeführt habe, „dass die Höhe der Anschaffungskosten, die über dem Durchschnitt liegt,für sich allein noch keine hinreichende Begründung dafür ist, dass die angeschaffte…
Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr ist gem § 33 TP 5 Abs 1 GebG der "Wert" des Bestandvertrages. Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage mit dem Begriff "nach dem Wert" bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass darunter der Preis, das heißt alle wiederkehrenden und einmaligen Leistungen zu verstehen…
Der VwGH hat in seiner ständigen Rechtsprechung dargelegt, dass die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt. Dennoch kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich…
Einer vom Bw. vorgelegten Tabelle "Mittelaufbringung" betreffend der Wohnung in Niederösterreich ist unter "Kommentar zu den Eigenmittel" neben einem nicht berufungsgegenständlichen Grundstück ("geschätzter Wert € 150.000,00 bis 200.000,00") zu entnehmen: "Eigentumswohnung 90 qm + 4 qm Balkon in 1120 Wien, vermietbar ab…