BFG RV/3100325/2013Der Verleih diverser Wintersportartikel (Alpinschi, Langlaufschi, Schuhe, Stöcke etc.) bildet keine Sachgesamtheit. Der letzte Satz des § 13 EStG 1988 ist nicht anwendbar, wenn nicht festgestellt werden kann, welche konkreten Wirtschaftsgüter zur entgeltlichen Überlassung bestimmt waren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der dem Verleih dienenden Schi beträgt zwei Jahre.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2016 …vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 13 Tz 5.2).
3.1.3. Flaschen einer Getränkefirma und die einzelnen Bücher bei einer Leihbücherei sind hingegen nicht als Teile einer Sachgesamtheit anzusehen (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar, § 13 Tz 2).
3.1.4.
Der Prüfer stützte seine Ansicht…