…Erziehung, insbesondere für Zwecke von Schulen, Erziehungsanstalten, Schülerheimen, Halbinternaten, Tagesschulheimstätten, Lehrlingsheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Horten oder Kindertagesstätten benutzt wird und nicht bereits nach den vorstehenden Vorschriften befreit ist. Wird der Grundbesitz nicht vom Eigentümer für die bezeichneten Zwecke benutzt, so tritt die Befreiung nur ein, wenn…
…Erziehung, insbesondere für Zwecke von Schulen, Erziehungsanstalten, Schülerheimen, Halbinternaten, Tagesschulheimstätten, Lehrlingsheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Horten oder Kindertagesstätten benutzt wird und nicht bereits nach den vorstehenden Vorschriften befreit ist. Wird der Grundbesitz nicht vom Eigentümer für die bezeichneten Zwecke benutzt, so tritt die Befreiung nur ein, wenn…
…er nicht beantworten. Die Anmeldung für ***Energieanbieter*** habe der Vater vorbereitet und der Beschwerdeführer unterschrieben. Der Beschwerdeführer habe einen Nebenwohnsitz in St. Pölten gehabt. Er sei dort im Lehrlingsheim gewesen. Ob er diese Meldung gemacht habe oder nicht, könne er nicht sagen. Es habe dort…
…einem diffusen Konglomerat konstruiert werde. Bei einem Lehrling handle es sich nicht um ein "normales" Dienstverhältnis, da dieser mehrere Monate im Jahr in der Berufsschule sei und mit der Lehrlingsentschädigung die Unterbringung im Lehrlingsheim zu bezahlen sei. Der Bf meinte auch, dass es sich bei…
…Kindergärten, Kinderheimen, Schülerheimen, Halbinternaten, Tagesheimstätten, Lehrlingsheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Horten oder Kindertagesstätten benutzt wird und nicht bereits nach den vorstehenden Vorschriften befreit ist, keine Grundsteuer zu entrichten. Wie das Finanzamt bereits festgestellt hat, ist Eigentümer der in Rede stehenden Liegenschaft unbestritten die Hauptschulgemeinde (Mittelschulgemeinde) ***X*** und…
…Erziehung, insbesondere für Zwecke von Schulen, Erziehungsanstalten, Schülerheimen, Halbinternaten, Tagesschulheimstätten, Lehrlingsheimen, Kindergärten, Kinderheimen, Horten und Kindertagesstätten benutzt wird und nicht bereits nach den vorstehenden Vorschriften befreit ist. Wird der Grundbesitz nicht vom Eigentümer für die bezeichneten Zwecke benutzt, so tritt die Befreiung nur ein, wenn…