…wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen..." Die erlangten Kenntnisse würden der Bw "eine künftige Berufsausübung als Lebens- und Sozialberaterin mit Fachschwerpunkt Elternbildung/Erziehungsberatung ermöglichen. Es lieg[e] sehr nahe, dass Elternbildnerin und Erziehungsberaterin mit meinem derzeitig ausgeübten Beruf…
…Familien- und Sozialberater bei der Stadt ***1*** beschäftigte Beschwerdeführer (Bf) reichte die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017, in der er u.a. Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten in Höhe von 1.971,28 € beantragte, am 20.2.2018 elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein. Mit Ergänzungsersuchen vom…
…16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 dar. Die geltend gemachten Kosten für die Seminare sowie die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben (Reisekosten) sind ebenfalls nicht abzugsfähig. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Angemerkt wird, dass eine Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater als umfassende Umschulungsmaßnahme gem. …
…dass die Aus- und Weiterbildung als Lebens- und Sozialberaterin für ihren Beruf als Religionspädagogin wichtig ist und sicher nicht nur dem „Randbereich ihrer beruflichen Tätigkeit" dienlich ist. Der fachlich und menschlich kompetente Umgang mit Kindern und deren Eltern ist eine sehr zentrale Anforderung an eine…
…Advanced Coach wird u.a. ausgeführt, dass diese Ausbildung für die individuelle Befähigung der Lebens- und Sozialberater anrechenbar sei; sie eine Möglichkeit sei, außerhalb des Alltags und der gewohnten Umgebung, Methoden für professionelle Kommunikation, persönliche Entwicklung und Flexibilität auszuprobieren; eine intensive Befassung mit den Themen…
…neu" sind, abgehalten worden. Es ergibt sich ein Zusammenhang mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater. Zu Punkt 8. der Vorhaltsbeantwortung wurde das Sammelzeugnis für den Masterlehrgang "Hypnosystematische Beratung und Intervention" (Anhang 6) und die Bestätigung für das Ergänzungsmodul LSB III (Anhang 7) vorgelegt. Aus…
…kann, sprechen als dafür. Da bis dato keine über die Absichtserklärung der Bf. hinausgehende Umstände vorliegen, dass diese ihre Ausbildung als Lebens- und Sozialberaterin im Rahmen einer neuen Tätigkeit mit Einkunftsquellencharakter auch tatsächlich verwerten wird, können die geltend gemachten Aufwendungen vorläufig gem. § 200 Abs. 1…
…Mentalcoachs bzw. einer Lebens- und Sozialberaterin auszuüben, würde zB die Anmietung von Räumlichkeiten, die Investitionen in Anlagegüter oder Werbemaßnahmen sprechen.“ Die Bf. habe im Jahr 2011 erstmalig Einnahmen aus der Tätigkeit als Mentalcoach erzielt und habe mit dieser Tätigkeit ein zweites Standbein schaffen wollen. Sie…