…des Bf verwendete Leasingfahrzeuge (ein Traktor und zwei Radlader) wegen sehr kurzfristiger Leasingverträge (gemeint ist eine unkündbare Grundmietzeit von 60 Monaten) von Anfang an dem Bf zuzurechnen seien. Der Bf habe sich bewusst für die eklatant unter der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit der Fahrzeuge liegende Leasingdauer entschieden…
…übergehen. In den jeweils beiliegenden „Zahlungsaufstellung zum Leasingvertrag“ ist ein Restkaufwert angeführt. Erst wenn dieser bezahlt wird, gehen die Leasinggegenstände in das Eigentum über. Dass die Leasinggegenstände während der Leasingdauer im Eigentum des Leasingnehmers verbleiben sollen, ist auch aus dem Anlagenverzeichnis der Fa. X erkennbar…
Dem ist entgegen zu halten, dass - wie bereits ausgeführt - der Beschwerdeführerin aufgrund der Rückgabe des Fahrzeugs sämtliche nutzungsabhängigen Kosten, wie Verschleiß, Wertverlust, etc. nicht mehr anfallen. Durch die Rückstellung des Fahrzeugs kann die Bf. über das Fahrzeug wieder frei verfügen und erhält dennoch weiterhin einen…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache T-GmbH, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.10.2013, StrNr, betreffend Rechtsgebühr zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftspr. GmbH, Renngasse 1 Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 25. Februar 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
…vom 23. Oktober 2013 wurden die Fragen wie folgt beantwortet und Unterlagen beigeschlossen: "a) Der Erwerb ist jederzeit nach Ablauf der Leasingdauer möglich und auch zweckmäßig (da so vereinbart): - Dies ergibt sich einerseits aus den AGB-Bestimmungen über die Auflösung des Leasingverhältnisses (Punkt 5. C…
Bei den von den Leasingnehmern auf der Grundlage der gegenständlichen Full-Servive-Verträge an die Beschwerdeführerin zu leistenden Zahlungen handelt es sich zum Teil um Betriebskosten (Versicherungsprämien, motorbezogene Versicherungssteuer) und zum Teil um Entgelt für von der Beschwerdeführerin zu erbringende Nebenleistungen (Wartung, Reifenersatz, Reifeneinlagerung, Tankkarte…
Zu Pkt 2.2.: Die Finanzbehörde behaupte, dass durch den Baubeauftragungsvertrag wesentliche Aufgaben und Risiken des Leasinggebers als zivilrechtlichen Bauherrn auf den Leasingnehmer überwälzt würden und ein Mieter solche Risiken nicht tragen würde. Die Finanzbehörde negiere damit, dass ein Finanzierungsleasingvertrag ein von freier Vertragsgestaltung geprägter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, Str, 11 C, vertreten durch D, über die Beschwerde vom 8.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes E betreffend die Einkommensteuer 2006 und 2007 mit Ausfertigungsdatum 12.7…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache Adr, vertreten durch RTG Rümmele Treuhand GmbH, Marktstraße 30, 6850 Dornbirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gsaxner + Mair OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Meinhardstraße 9/4/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 17. März 2014 bzw. 19. März 2014 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der B, Adr, vertreten durch RTG Rümmele Treuhand GmbH, Marktstrasse 30, 6850 Dornbirn, betreffend die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 26.4.2013 und vom 13.5.2013 hinsichtlich…
Darauf folgend führte der Beschwerdeführer zu seiner Behauptung, dass ein gewerblicher Handel mit Optionsrechten nicht vorliege, aus, dass er seit 1994 Immobilienleasingverträge abgeschlossen habe, beziehungsweise in bestehende Verträge eingetreten sei, um durch die Untervermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Die Umschichtung in den…
12. Der Bf. monierte im Schreiben vom 18.4.2016, es bestünden Widersprüche zu den Feststellungen des Prüfers im Bericht vom 28.2.1994 und den Feststellungen im Bericht vom 6.10.1995, unterließ allerdings eine nähere Ausführung und eine Gegendarstellung dazu. Tatsache ist, dass…