…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung gestellt hatte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür anfallenden Abgaben. Das Finanzamt schloss sich der…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer (unter anderem) fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung stellte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung gestellt hatte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür anfallenden Abgaben. Das Finanzamt schloss sich der…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung stellte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ. Das Finanzamt…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung stellte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ Das Finanzamt…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung gestellt hatte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür anfallenden Abgaben. Das Finanzamt schloss sich der…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung gestellt hatte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür anfallenden Abgaben. Das Finanzamt schloss sich der…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung stellte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ Das Finanzamt…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung stellte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ Das Finanzamt…
…im Wesentlichen) wie folgt begründet: Wäre den (ehemaligen) Mitarbeitern (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, könne schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung stellte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ Das Finanzamt…
…stattgefundenen Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren und andere Gebühren (z.B. für Kreditkarten) in Rechnung gestellt hatte. Der Prüfer wertete dies als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und berechnete die dafür anfallenden Abgaben. Das Finanzamt schloss sich der…
…im Wesentlichen) wie folgt begründet: Wäre den (ehemaligen) Mitarbeitern (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, könne schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben bei einer Bank wurde laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung unter dem Punkt „Sachverhaltsdarstellung Sachbezug Kontoführungsgebühr“ ausgeführt, dass Einnahmen im Sinne des § 15…
…von geringem Ausmaß seien, sei bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu geben und die gegenständliche Haftungsheranziehung bescheidmäßig auszusprechen gewesen. Den Dienstnehmern der Beschwerdeführerin würden die Gehaltskonten ohne Kontoführungsgebühren zur Verfügung gestellt. Das sei ein Sachbezug, der nach den…
…seien die vom Arbeitgeber bezahlten Versicherungsprämien ausgeschieden und die lohnabhängigen Abgaben nachverrechnet worden. Das Finanzamt folgte diesen Feststellungen und erließ unter Hinweis auf den oben genannten Bericht als Begründung die angefochtenen Bescheide. In den dagegen erhobenen Beschwerden wurde zum strittigen Punkt „kostenlose Kontoführung“ darauf hingewiesen…
…Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt würden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgingen. In diesem Fall handle es sich um die kostenlose Kontoführungsgebühr, welche den Dienstnehmern gewährt werde und daher einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…