…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. Mai 2018 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, weil die Bf. ihr Unternehmen nicht im Inland betreibe und sie somit nicht mehr durch die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) unecht steuerbefreit sei. Der Sitz der…
…dort aufbewahrt und auch vom Bf. im Zuge der Besuche seines Vaters dort bearbeitet werden. Die Vermietung würde demnach eindeutig in Österreich betrieben werden, womit die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zustehe. Weiters wurde unter Verweis auf die Beschwerdevorentscheidung zu St. Nr. xy-abc/defg noch angegeben…
…ob die Regelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Kleinunternehmerregelung) bei der Beschwerdeführerin (im Folgenden mit Bfin. abgekürzt) im Beschwerdejahr 2019 zur Anwendung gelangen kann. In der Jahresumsatzsteuererklärung 2019 wurden von der Bfin. folgende Umsätze erklärt: | Inlandsumsätze | € 45.450,95…
…Entwicklung der Mehrwertsteuerregelung das Ziel, die Wirksamkeit der Steueraufsicht im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen zu gewährleisten, und das Ziel der Kleinunternehmerregelung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der Kleinunternehmen gestärkt werden soll, es zum einen rechtfertigen, dass die Anwendbarkeit der Mehrwertsteuerbefreiung…
…Die seitens des Bf. im Jahr 2007 abgegebene Verzichtserklärung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sei nach wie vor aufrecht gewesen. Ein Widerruf dieser Erklärung sei bis Ende Jänner 2015 nicht erfolgt und sei daher der Regelbesteuerungsantrag noch wirksam. Gegen die BVE wurde mit Anbringen vom…
…1 BAO zum Bescheid vom 18. November 2014 erlassene - Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 23. Jänner 2015 anerkannte die Kleinunternehmerregelung nicht und ergab sich eine Zahllast in Höhe von 700,00 €. Die Begründung des Bescheides lautet: Kleinunternehmer ist nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994…
…ihren Wohnsitz nicht im Inland, sondern in Deutschland hätten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8.5.2015 wies die Behörde die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) nur für Unternehmer gälte, die in Österreich einen Wohnsitz…
…das Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren unbeachtlich ist. Auch den Umsatzsteuerrichtlinien könne nicht entnommen werden, dass die Überschreitung im ersten Jahr die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verhindere. Die Bf. habe im Sommer 2011 die letzte Mitarbeiterin abgebaut…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 16.2.1994, 90/13/0071) ist der Antrag als verspätet eingebracht zu qualifizieren und begründet deshalb keine Senatszuständigkeit. Auch von der mündlichen Verhandlung konnte abgesehen werden. Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung 1. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 sind die…
…der Kleinunternehmerregelung (§ 19 dUStG) unter Heranziehung des Art. 283 Abs. 1 lit. c MwStSystRL verneint. Der BFH stützte seine Entscheidung auf die EuGH-Judikatur in der Rs Schmelz und kam zum eindeutigen Ergebnis, dass "die Vermietung einer Wohnung jedenfalls für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung weder…
…Vom Finanzamt wurde in den Umsatzsteuerbescheiden 2014 - 2016 die beantragte Steuerfreiheit der Umsätze mit der Begründung nicht anerkannt, dass mangels eines Wohnsitzes im Inland die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden könne. 4. Dagegen richten sich die Beschwerden vom 5.10.2015 (betreffend Umsatzsteuer 2014)…
…2018, erbracht worden seien, in welchem er der Kleinunternehmerregelung unterlegen sei. Die weiteren Umsätze wurden vom Bf in der Umsatzsteuererklärung mit dem Normalsteuersatz von 20 % erklärt. Mit Bescheid vom 02.09.2020 erließ die belangte Behörde den Umsatzsteuerbescheid 2019, abweichend von der eingereichten Umsatzsteuererklärung 2019…
…nach § 1 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 im Veranlagungszeitraum 30.000 € nicht überstiegen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sei es nach der seit 01.01.2017 geltenden Rechtslage, dass das Unternehmen im Inland betrieben werde. Maßgeblich sei der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit…
…welche gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Mit Beschwerde vom 20. Dezember 2019 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass das gegenständliche Vermietungsobjekt unter Zwangsverwaltung stehe und der Bf. daher keine Umsätze aus Vermietung und Verpachtung erziele und somit auch keine Verpflichtung…
…nahm. 2. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens behandelte das Finanzamt die Umsätze aus der Vermietung der Wohnung im Umsatzsteuerbescheid 2017 als umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung sei für Unternehmer anwendbar, die ihr Unternehmen im Inland betrieben und deren Umsätze im Veranlagungszeitraum 30.000,00 € nicht überschritten. Dabei…
…sei das Bundesfinanzgericht zum Ergebnis gekommen, dass die wesentlichen Entscheidungen der Vermietungstätigkeit trotz Einschaltung einer innerstaatlichen Hausverwaltung nicht in Österreich getroffen worden seien und der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit daher nicht in Österreich liege (vgl. Pfeiffer, Kleinunternehmerregelung neu ab 1. 1. 2017, ÖStZ 2017/298).…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die in Budapest, Ungarn, wohnhafte Beschwerdeführerin (in Folge Bf.) vermietete im Streitjahr 2017 eine Wohnung in Österreich. In der Umsatzsteuererklärung nahm sie für diese Umsätze die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 in Anspruch. Mit dem angefochtenen…
…UStG seien daher nicht erfüllt. Die Bf. begründete Ihre Beschwerde damit, dass Ihr Umsatz € 7.407,00 betrage, somit greife die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG. In der Begründung zu der abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte die belangte Behörde aus: "Gemäß § 6 Abs…
…Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 (Kleinunternehmerregelung). 2. Davon abweichend erfolgte im Umsatzsteuerbescheid vom 16. Dezember 2021 eine Besteuerung der erklärten Umsätze mit 10 %, was vom Finanzamt mit der Überschreitung der Umsatzgrenze von € 35.000,00 begründet wurde. 3. In der…
…Einkünfte aus der Vermietung einer in Österreich gelegenen Wohnung. In ihren Umsatzsteuerklärungen nahm sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Die belangte Behörde versagte in den angefochtenen Bescheiden die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung und behandelte die vereinnahmten Mieterlöse als umsatzsteuerpflichtig; die Bf verfüge in Österreich über keinen Wohnsitz…